Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 176. Sitzung / 225

sundheitsprogramme und die dazu notwendigen Verordnungen geplant: erstens ein Programm zur Bekämpfung von Salmonellen bei Geflügel in älteren Betrieben und zweitens ein Programm zur Bekämpfung der BVD bei Rindern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da Österreich demnächst bei Brucellose, bei Rinderleukose und bei IBR/IPV seuchenfrei erklärt wird, ist auch geplant, daß zukünftig die periodischen Untersuchungen entfallen und auf Stichprobenkontrollen umgestellt wird. Aus diesem Grund wird eben dieser vorliegende Gesetzentwurf auch seitens der Landwirtschaft, die sich ja hier Kosten erspart, begrüßt. Aber auch die Tierärzteschaft hat sich prinzipiell für dieses Gesetz ausgesprochen. Bedenken der Tierärztekammer bestanden lediglich hinsichtlich eines Abänderungsantrages der Regierungsparteien, der vorsah, daß der Landeshauptmann per Verordnung nicht nur Tierärzte, sondern auch andere Personen zur Tierseuchenbekämpfung oder zur Durchführung von Bekämpfungsmaßnahmen heranziehen kann. Dies ist aber mit einer Ausschußfeststellung weitestgehend bereinigt worden. In dieser Ausschußfeststellung wurde festgehalten, daß es sich hierbei selbstverständlich um qualifizierte Personen, wie zum Beispiel amtliche Milchprobenkontrollore und dergleichen, handeln müsse. Damit ist klargestellt, daß die Tierseuchenbekämpfung weiterhin in geordneten Bahnen erfolgen wird.

Aus diesem Grunde werden wir Freiheitlichen diesem Gesetzentwurf auch gerne unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

22.57

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dunst. – Bitte, Frau Abgeordnete.

22.58

Abgeordnete Verena Dunst (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Verabschiedung dieses Gesetzes bedeutet einen wichtigen Schritt zum allumfassenden Schutz der Gesundheit der Tiere, insbesondere der landwirtschaftlichen Nutztiere. Da durch dieses Gesetz auch die rechtlichen Möglichkeiten für die Aufstellung wirksamer Überwachungsprogramme geschaffen werden, ist es auch im Sinne der Verbraucher, für den Menschen von größter Bedeutung. Die derzeitige Gesetzgebung hinsichtlich Tierseuchen ist auf eine aktive Bekämpfung beim Auftreten von Tierseuchen ausgerichtet, während in den einschlägigen EU- und internationalen Normen zunehmend vorbeugende Gesundheitsprogramme im Vordergrund stehen.

Die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für derartige Programme wurde schon lange Zeit von den zuständigen österreichischen Behörden als notwendig angesehen, die Verhandlungen zogen sich jedoch aufgrund budgetärer Fragen über Jahre hinweg. Ich danke daher vor allem der zuständigen Frau Bundesminister Mag. Barbara Prammer dafür, daß es ihr nunmehr gelungen ist, diese langwierigen Verhandlungen zu einem positiven Abschluß zu bringen. Herzlichen Dank, Frau Minister! (Beifall bei der SPÖ.)

Für die österreichische Landwirtschaft sind die in dem Gesetz enthaltenen Verordnungsermächtigungen zur Schaffung EU-konformer Verordnungen insbesondere betreffend Gesundheitsprogramme im Veterinärbereich von größter Bedeutung. Die vorgesehenen Programme zur Überwachung und Bekämpfung in Hühnerbeständen dienen sicherlich dazu, das Vertrauen des Verbrauchers in das Lebensmittel Geflügel wieder zu stärken und die Lebensmittelsicherheit in Österreich weiter zu verbessern. (Beifall bei der SPÖ.)

Auch Regelungen für den Export und den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Tieren und tierischen Produkten gemäß EU- beziehungsweise internationalen Gesundheitserfordernissen, die in diesem Gesetz verankert sind, kommen der österreichischen Landwirtschaft sehr zugute. Das größte Problem, das in den langjährigen und langwierigen Verhandlungen dieses Gesetzes bestand, nämlich die Gewährung einer Entschädigung für Tiere, die im Zuge der Tierseuchenbekämpfung ausgemerzt werden müssen, konnte positiv gelöst werden.

Frau Minister, auch hier ist Ihr Einsatz besonders hervorzuheben, genauso wie jener der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Gesundheitsministeriums.


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