Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 176. Sitzung / 226

Mit diesem Gesetz, das eine weitgehende Harmonisierung mit EU- beziehungsweise auch mit Tiergesundheitsvorschriften ermöglicht, wird für die österreichische Landwirtschaft sichergestellt, daß der hohe Gesundheitsstatus der Nutztierpopulation erhalten und verbessert wird. – Alles Gute für die Landwirtschaft und für die Bauern! (Beifall bei der SPÖ.)

23.00

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Motter. Die Restredezeit Ihres Klubs beträgt 17 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Abg. Dr. Niederwieser: Da kann man schon etwas sagen in 17 Minuten!)

23.00

Abgeordnete Klara Motter (Liberales Forum): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir Liberale werden dem vorliegenden Tiergesundheitsgesetz unsere Zustimmung geben. – Weiters werde mich in aller Kürze den Berichten zur Lage der VerbraucherInnen zuwenden.

Die vorliegenden Berichte geben einen umfassenden Einblick in die Lage der VerbraucherInnen und des Konsumentenschutzes. Diesen Berichten von 1996, 1997 und 1998 liegen nahezu 100 000 aktuelle Beschwerde- und Beratungsfälle sowie telefonische Anfragen aus dem Beobachtungszeitraum von 1. Oktober 1997 bis 30. September 1998 zugrunde.

Es läßt sich feststellen, daß die Zahl der Beschwerdefälle, aber auch der Beratungsfälle von Bericht zu Bericht zunimmt. So werden unter den branchenspezifischen Problemen zum Beispiel die Reisen genannt, die zunehmend zum Gegenstand von Beschwerden werden. Die starke Konkurrenz innerhalb der Branche hat zwar preisdämpfende Wirkung, hat jedoch auch zu einer merklichen Zunahme an Problemen bei der Erbringung der Leistungen geführt.

So ist bei den Rechtsberatungen im Berichtszeitraum eine Steigerung von 9,2 auf 13,2 Prozent feststellbar. 86 Prozent der Reisenden finden andere Voraussetzungen – sprich: Leistungsänderungen –, als vereinbart waren, vor. Geänderte Flugzeiten standen mit 40 Prozent an der Spitze der Beschwerden, gefolgt vom jeweils nicht den Erwartungen entsprechenden Standard der Hotelanlagen mit 33 Prozent, Lärmstörungen mit 31 Prozent und fehlende Infrastruktur mit 20 Prozent. Häufiger als in den vergangenen Berichtsjahren konnte das Hotel nicht bezogen werden.

Ich gebe gerne zu, daß jedem Bürger das Recht zusteht, Beschwerde einzulegen. Aber wenn man weiß, wie lange Beschwerdeerledigungen dauern, und wenn man dann noch dazu ein unbefriedigendes Ergebnis zur Kenntnis nehmen muß, so kann man verstehen, daß der Bürger im wahrsten Sinn des Wortes auf die Palme geht. Frau Ministerin, da ist sicherlich Handlungsbedarf gegeben.

Einen Nachteil in diesem Zusammenhang sehe ich in der Auflassung der Schlichtungsstelle bei der Wirtschaftskammer. Es stellt sich die Frage, ob sie nicht wiedereingeführt werden sollte.

In der Sparte "Moderne Kommunikationstechnologie" wird beim Telefonieren als Hauptproblem die undurchsichtige Gebührengebarung genannt. Versprechungen wie diejenige, daß das Telephonieren im Festnetz billiger werde, sind nicht eingehalten worden; im Gegenteil: Ortsgespräche kosten um bis zu 73 Prozent mehr. Nur wer ausschließlich nach 20 Uhr telefoniert, hat eine niedrigere Telefonrechnung.

Schwachstellen sind nach wie vor auch beim geltenden Gewährleistungsrecht feststellbar. In dieser Hinsicht fallen insbesondere die kurze Gewährleistungsfrist von sechs Monaten und die Beweisproblematik ins Gewicht.

Weiters kennen die wenigsten UnternehmerInnen und VerbraucherInnen den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Dies führt einerseits zu Verwirrung und andererseits dazu, daß manche VerkäuferInnen VerbraucherInnen unter Hinweis auf die Garantie an den Hersteller abschieben, obwohl ein Fall von Gewährleistung vorliegt. Auch da sollte etwas geschehen. Ich glaube nicht, daß gezielte Aufklärung ihre Wirkung verfehlt.


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