Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 176. Sitzung / 228

fähr 1 000 S pro Beratung. Das ist wiederum ein recht stolzer Preis. Aber immerhin, sie machen etwas!

Hingegen vermisse ich wesentliche Arbeit der Konsumentenschutzministerin und ihres Ressorts. (Zwischenruf des Abg. Edler.) Ja, so ist es. – Denn es fehlt in diesem Bericht die persönliche Stellungnahme der Ministerin, es fehlen Perspektiven, Folgerungen aus den Hunderttausenden Beschwerden, die an den Verein für Konsumenteninformation, an das Ministerium und an die Arbeiterkammer herangetragen werden. Keine Perspektiven, keine Folgerungen, wie man sie daraus ziehen und schließen sollte – nichts!

Frau Bundesministerin! Ich gehe davon aus, daß das heute Ihr letzter Auftritt hier im Hohen Haus als Konsumentenschutzministerin ist. Wir beraten den Verbraucherbericht ... (Abg. Dr. Stippel: Geschmacklos! – Abg. Parfuss: Sie wird Finanzministerin!) Na ja! – Auf jeden Fall wird das heute, zu dieser späten Stunde, in dieser Gesetzgebungsperiode ihr letzter Auftritt sein, und da muß man eine gewisse Art von Abrechnung machen.

Frau Bundesministerin! Sie haben in dieser Periode keine wesentlichen Taten gesetzt. (Abg. Fuchs: ... zu später Stunde! Entschuldigen Sie sich!) Sie haben, ganz im Gegenteil, gerade für die Landwirtschaft große Probleme hervorgerufen. Als es um das Gefrierfleisch ging – allein die Inseratenkampagne kostete 30 Millionen Schilling! –, haben Sie mit Ihrer Intervention großen Schaden für die österreichische Landwirtschaft hervorgerufen. (Abg. Fuchs: Aber einen Nutzen für die Konsumenten!) Den Bauern ist bis heute nichts abgegolten worden.

Herr Kollege Donabauer, Sie wissen das nicht? Sie schütteln den Kopf? – Allein die Inseratenkampagne hat 30 Millionen Schilling gekostet! Der Bauer hat nichts davon gesehen, obwohl das aus dem Agrarressort bezahlt worden ist.

Frau Bundesministerin, was haben Sie da gemacht? – Es hat sich herausgestellt, daß Gefrierfleisch über viele Jahre eingefroren und dann an die Konsumenten weitergegeben wird. Warum gibt es nicht endlich eine Frist dafür, wie lange gefrorenes Fleisch maximal aufbewahrt werden darf, um dann an die Konsumenten verkauft zu werden?

Wir haben einen entsprechenden Antrag eingebracht – selbstverständlich wurde er von den Regierungsparteien abgelehnt.

Bedenken Sie auch, daß es bereits eine Kennzeichnungsverordnung für gentechnisch veränderte Lebensmittel gibt. Seit Mai 1997 gibt es die Novel-Food-Verordnung, die die Kennzeichnung von GVO-Lebensmitteln regelt. Seit 1997! – Aber es fehlen bis heute die Durchführungsbestimmungen! (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Mag. Prammer.) Nicht von Ihnen. Sie haben uns im Ausschuß gesagt, Frau Ministerin, daß die Verordnung in Brüssel nicht notifiziert wird. (Bundesministerin Mag. Prammer: Sie reden von ganz verschiedenen Sachen!) Das haben Sie gesagt. (Abg. Leikam: Er verwechselt das!)

Sie haben auch gesagt: Wenn bis September kein Entwurf aus Brüssel kommt, dann werden Sie durchgreifen, dann werden Sie eine österreichische Verordnung machen. (Bundesministerin Mag. Prammer: Zusatzstoffe, Herr Abgeordneter!) Und zwar werden Sie sie genau im September, nämlich einen Monat vor der Nationalratswahl, machen! Da werden Sie die österreichische Bevölkerung hinters Licht führen und eine Pro-forma-Verordnung erlassen. Diese wird die EU später wieder korrigieren, Frau Bundesministerin! Nach der Wahl wird das alles wieder Schall und Rauch sein, und die Konsumenten werden sich wieder nicht darauf verlassen können, daß gentechnisch veränderte Lebensmittel auch richtig gekennzeichnet sind. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Leikam: Pumberger, du wirst nicht nach Zeit bezahlt! Kannst schon aufhören!)

Frau Bundesministerin! Mit keinem Wort haben Sie im Verbraucherbericht die BSE-Situation erwähnt. (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Mag. Prammer.) Warum? – Dann verstehen Sie aber den Konsumentenschutz nicht, Frau Bundesministerin. (Abg. Mag. Posch: Die Rede hat ein Grüner geschrieben!) Es gibt den BSE-Bericht des Europäischen Parlaments, der ganz klar besagt, daß die Gefahr noch lange nicht gebannt ist. Das Schreiben ist vom November 1998, es fällt also in den Berichtszeitraum Ihres Verbraucherberichtes. (Abg. Leikam: Pum


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