Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 178. Sitzung / 20

Bundesweit wurden lediglich rund 18 800 Kinderbetreuungsplätze geschaffen. Es fehlen weitere 145 000, was aber noch gar nichts über die Bedürfnisse in Richtung Öffnungszeiten und mehr Flexibilität aussagt. Besonderen Handlungsbedarf gibt es hier im Bereich der Kleinkindbetreuung, aber auch bei der Nachmittagsbetreuung für Schulkinder. Nur etwa die Hälfte aller österreichischen Kindergärten haben ganztags geöffnet. Das Angebot an flexiblen Betreuungsmöglichkeiten aber entscheidet über die mögliche Erwerbsarbeit der Frauen.

Alle Arbeitsmarktdaten belegen deutlich, daß – wie bereits erwähnt – eines der Hauptprobleme der Frauenbeschäftigung bei der Qualifikation liegt. Entgegen diesem Wissen hat die Bundesregierung Ausbildungseinrichtungen finanziell ausgehungert, deren Ziel die fachliche Qualifizierung von Frauen ist. Eine generelle Qualifizierungsoffensive für Frauen ist weiter ausständig.

Schwierig ist der Arbeitsmarkt für Frauen auch aufgrund der geschlechtsspezifischen Berufswahl. Diesem Problem kann am wirkungsvollsten durch die gezielte Förderung von Frauen in nicht tradierten Berufen begegnet werden. Die Bundesregierung hat auch hierzu keine Initiativen ergriffen.

Lediglich 8 Prozent der erwerbstätigen Frauen in Österreich sind selbständig, der Großteil davon im Betrieb des Ehemannes oder in der Nachfolge. Das hat sich in den vergangenen 40 Jahren nicht verändert. Von insgesamt 242 000 österreichischen Unternehmen werden nur 74 600 von Frauen geführt. Damit hinkt Österreich international weit nach. In den neuen deutschen Bundesländern werden 40 Prozent der neuen Firmen von Frauen gegründet. Statt die Selbständigenquote bei Frauen mit gezielten Maßnahmen zu fördern, hat die große Koalition Gründerinnen-Beratungsstellen finanzielle Mittel gestrichen.

Die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern öffnet sich weiter: Frauen verdienen um ein Drittel weniger als Männer, rechnet man die Teilzeit dazu, sind es sogar 48 Prozent. Nach der jüngsten Statistik der EU liegt Österreich beim durchschnittlichen Bruttoverdienst der Frauen gegenüber Männern im untersten Drittel; nur in Portugal, in den Niederlanden und in Griechenland sind die Frauen noch schlechter dran als in Österreich.

Leitende Positionen sind nach wie vor vorwiegend Männern vorbehalten. Auch im öffentlichen Dienst sind Frauen in den oberen Rängen unterrepräsentiert. Bleibt die derzeitige Personalpoli-tik unverändert, wird Parität zwischen Männern und Frauen frühestens im Jahr 2080 erreicht.

72 Prozent der geringfügig Beschäftigten sind Frauen und arbeiten damit in Beschäftigungsverhältnissen, die ihnen ein geringes Einkommen bringen.

Die durchschnittliche Pension der Frauen beträgt 8 368 S, die der Männer 14 457 S. Die Einkommensschere wird damit im Alter noch größer. 72 Prozent aller AusgleichszulagenbezieherInnen sind Frauen. Mehr als 400 000 Frauen haben keinen eigenen Pensionsanspruch.

Armut ist weiblich: Die jüngste Studie der Caritas weist Frauen, insbesondere Alleinerzieherinnen, als armutsgefährdet aus. 19 Prozent der Alleinerziehenden sind von Armut betroffen. Die offensichtliche Ungleichbehandlung von Alleinerziehenden, die im Gegensatz zu in Partnerschaft lebenden Personen nur eineinhalb statt zwei Jahre Karenzzeit in Anspruch nehmen können, erhöht den sozialen Druck.

Die Zahl der Notstandshilfebezieherinnen steigt insbesondere bei jungen Frauen kontinuierlich an. Von 1990 (44 000) bis 1997 hat sich ihre Zahl verdoppelt (90.000). Aufgrund fehlender Versicherungszeiten sind viele Frauen finanziell von ihren Partnern abhängig und nach einer Scheidung mittellos.

Auch die kürzlich beschlossene Novelle des Scheidungsrechts brachte aufgrund restriktiver Bestimmungen für einen verschuldensunabhängigen Unterhalt nach der Scheidung nur marginale Verbesserungen. Das Eherecht wird weiter von einer bevormundenden und frauenfeindlichen Philosophie bestimmt, indem es durch die Mitwirkungspflicht im Betrieb des Ehepartners/der Ehepartnerin ohne sozial- und arbeitsrechtliche Absicherung eine gesetzlich legitimierte Abhängigkeit fortschreibt. Sonstige sozial- und pensionsrechtliche Ansprüche der nicht erwerbstätigen


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite