Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 178. Sitzung / 22

Ziel, den Unterschied von Sein und Schein sichtbar, sondern auch deutlich zu machen, daß die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern eine Notwendigkeit der Fairneß einer Gesellschaft ist, von der letztlich alle profitieren.

Aus diesen Gründen stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundeskanzler nachstehende

Dringliche Anfrage:

1. Was waren im einzelnen die Ursachen dafür, daß Sie von Ihrem Versprechen der Punkt-für-Punkt-Umsetzung des Frauen-Volksbegehrens abgerückt sind?

2. Haben Sie persönlich sich für eine weitergehendere Formulierung des Art. 7 B-VG eingesetzt? Wenn ja, mit welchen Argumenten? Wenn nein, warum nicht?

3. Mit welchen konkreten Vorschlägen haben Sie sich dafür eingesetzt, daß Frauen auf allen Ebenen entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung in Entscheidungsfunktionen vertreten sind? Woran scheiterte die Umsetzung?

4. Mit welchen konkreten Vorschlägen haben Sie in der Bundesregierung zu erreichen versucht, daß Unternehmen, die evaluierbare Frauenförderpläne vorweisen können, steuerliche Anreize erhalten oder aber mit anderen Maßnahmen motiviert werden, die Frauenbeschäftigung zu erhöhen oder überhaupt Frauen in traditionelle Männerbranchen hereinzuholen?

5. Der ‚Zweite Bericht über den Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung und Frauenförderung im Bundesdienst‘ listet deutlich auf, daß Frauen trotz volltönig angekündigter Frauenförderpläne in den einzelnen Ministerien in den leitenden Positionen marginal vertreten sind. Mit welchen zusätzlichen Maßnahmen beabsichtigen Sie in Ihrer Gesamtverantwortung als Bundeskanzler, sowohl in SPÖ-, vor allem aber in ÖVP-geführten Ressorts der frauendiskriminierenden Personalpolitik beizukommen?

6. Haben Sie sich dafür eingesetzt, daß Gleichbehandlungsbeauftragten und Kontaktfrauen das Recht zur Mitsprache bei der Erstellung von Ausschreibungstexten erhalten? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?

7. Haben Sie sich für das Recht der Gleichbehandlungsbeauftragten und Kontaktfrauen zur Einsichtnahme in die Bewerbungsunterlagen und sonstige gleichbehandlungsrelevante Akten eingesetzt? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?

8. Haben Sie sich für das Recht der Gleichbehandlungsbeauftragten und Kontaktfrauen auf Teilnahme am Auswahlverfahren mit beratender Stimme eingesetzt? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?

9. Haben Sie sich dafür eingesetzt, daß Gleichbehandlungsbeauftragten und Kontaktfrauen der Einspruch mit aufschiebender Wirkung gegen eine diskriminierende Entscheidung zusteht? Wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?

10. Aus welchen Gründen ist eine grundlegende Reform des Gleichbehandlungsgesetzes gescheitert?

11. Woran ist aus Ihrer Sicht die geschlechtergerechte Abfassung des Gleichbehandlungsgesetzes gescheitert?

12. Aus welchen Gründen scheiterte die vorgesehene flächendeckende Regionalisierung der Gleichbehandlungsanwaltschaft? Mit welchen neuen Maßnahmen soll diese erreicht werden?

13. Aus welchen Gründen scheiterte die immer wieder versprochene Neubewertung der Arbeit? Welchen konkreten Maßnahmen sehen Sie für eine konkrete Umsetzung?


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