Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 178. Sitzung / 33

Zu den Fragen 3 und 4:

Ich habe schon einleitend festgestellt, daß die Beschäftigungsentwicklung und die Entwicklung der Arbeitslosigkeit in Österreich mit sehr viel Engagement in Richtung einer besonderen Unterstützung der Frauen verläuft. Und da ist die Arbeitsmarktpolitik besonders gefordert. Frauen haben daher beim Arbeitsmarktservice eine besondere Priorität. Es ist unser Ziel, daß Frauen in allen Maßnahmen und Förderungsbereichen in einer Quote von mehr als der Hälfte vertreten sind. Ich darf Ihnen dazu einige Zahlen nennen, Frau Dr. Schmidt, denn es gibt einige Erfolge zu verzeichnen.

Bei einem Frauenanteil von 45,6 Prozent bei den Arbeitslosen kommen über 50 Prozent der AMS-Förderungen den Frauen zugute. Die Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes kommt zu fast 60 Prozent den Frauen zugute. AMS-Kurse in Ausbildungseinrichtungen werden zu 57 Prozent von Frauen besucht. Förderungseinrichtungen für Lehrausbildung werden zu 46 Prozent von Frauen genützt, obwohl der Anteil der Mädchen in diesem Bereich nur ein Drittel beträgt. Eingliederungsbeihilfen werden zu 53 Prozent von Frauen in Anspruch genommen.

Es gibt einen einzigen Programmpunkt, bei dem diese Ziele vom Arbeitsmarktserive noch nicht erreicht werden konnten, und auch das soll nicht verschwiegen werden. Dies betrifft jenen Bereich, wo die Unternehmen, die Betriebe, die Wirtschaft die alleinige Auswahl über die Teilnahme an den jeweiligen Maßnahmen haben. Bei den sogenannten ESF-kofinanzierten Ziel-4-Programmen, der Förderung von Beschäftigung, liegt der Frauenanteil bei nur 31,6 Prozent. Es wird daher von uns ab dem Jahr 2000 ein entsprechend gegensteuernder Passus in diese Vorgaben eingebaut werden, sodaß auch bei der Höherqualifizierung von in Beschäftigung stehenden Menschen die Frauen ihrem Anteil entsprechend vertreten sind.

Frau Dr. Schmidt! Ich stimme mit Ihnen völlig dahin gehend überein, daß die Betriebe Frauenförderungen forcieren müssen. Wie schon erwähnt: Wir haben das in unseren Ressorts versucht. Darüber hinaus haben wir das Arbeitsverfassungsgesetz novelliert, und zwar hier im Nationalrat. Der Betriebsinhaber hat mit dem Betriebsrat Fragen der betrieblichen Frauenförderung beziehungsweise der Vereinbarkeit von Betreuungspflichten und Beruf zu erörtern.

Ich meine, daß es durchaus immer mehr Betriebe gibt, die Interesse daran zeigen, Förderungsmaßnahmen für Frauen zu entwickeln. Immer mehr Unternehmen informieren sich bei der Frauenministerin und bei den eingerichteten Servicestellen über die Bedingungen der Verknüpfung der öffentlicher Auftragsvergabe mit der betrieblichen Frauenförderung. Und wir leisten für diese Betriebe ja auch Hilfestellung, wir geben etwa das nötige Know-How zur Ausarbeitung von Frauenförderungsmaßnahmen und ähnliches mehr.

Zu den Fragen 5 bis 9:

Ich glaube, wir können gemeinsam, was den öffentlichen Dienst betrifft, durchaus auf Erfolge hinweisen. Es gibt im öffentlichen Dienst hinsichtlich der Gleichbehandlung und Frauenförderung schon eine Vorbildwirkung, und das wurde bereits unter Beweis gestellt.

Mit dem Bundesgleichbehandlungsgesetz und den Frauenförderplänen haben wir es uns zum Ziel gesetzt, den Anteil der Frauen auf allen Ebenen der Hierachie im öffentlichen Dienst, insbesondere natürlich in den Führungspositionen, kräftig anzuheben. Frau Dr. Schmidt! Ich verweise in diesem Zusammenhang noch einmal auf das, was ich selbst in meinem Ressort, in meiner Verantwortung getan habe.

Es hat aber auch erst kürzlich hier im Hohen Haus eine Novelle zum Bundesgleichbehandlungsgesetz gegeben, mit dem auch Schritte in Richtung Verstärkung der Frauenförderung gesetzt werden konnten.

Wir haben den ganzen Anwendungsbereich im Bundesgleichbehandlungsgesetz deutlich ausgeweitet. Wir haben nunmehr Schadenersatzregelungen, die eine wirksame Abschreckung vor Diskriminierung, wie sie ja auch vom EuGH gefordert wurde, gewährleisten können. Wir haben die Beweislasterleichterung bei sexueller Belästigung erreicht, und wir haben erreicht, Frau


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