Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 178. Sitzung / 34

Dr. Schmidt, daß in Dienstrechtskommissionen ein ausgewogener Frauenanteil zwingend herzustellen ist. Solange das nicht der Fall ist, sind die Gleichbehandlungsbeauftragten zu den Sitzungen einzuladen und können an diesen Sitzungen teilnehmen. Aber Ziel ist ein ausgewogener Frauenanteil in den Dienstrechtskommissionen. (Beifall bei der SPÖ.)

Es war schon im Bundesgleichbehandlungsgesetz 1993 vorgesehen, daß den Gleichbehandlungsbeauftragten die für die Durchführung erforderlichen Auskünfte zu erteilen sind. Um die Tätigkeit der Gleichbehandlungsbeauftragten effizienter zu gestalten, haben wir in eben dieser Novelle zum Bundesgleichbehandlungsgesetz verankert, daß die Aufkunftspflicht jedenfalls Vorrang vor der Amtsverschwiegenheit hat.

Zusätzlich zu diesen gesetzlichen Grundlagen gibt es eine Reihe von verstärkten Maßnahmen in den Frauenförderplänen der einzelnen Ministerien, die eine wirkungsvolle Tätigkeit der Gleichbehandlungsbeauftragten ermöglichen.

Zu den Fragen 10 bis 12:

Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales verhandelt bereits, wie Sie wissen, seit längerem unter Einbeziehung der Sozialpartner eine grundlegene Reform des Gleichbehandlungsgesetzes, wobei die Themen sehr umfassend und daher die Gespräche noch nicht abgeschlossen sind. Es geht dabei zum Beispiel um die Streichung der Schadenersatzobergrenzen, um das Beweismaß, eine Erleichterung bei Fällen von sexueller Belästigung, um die Umsetzung der Beweislastrichtlinie, eine Verbesserung des Diskriminierungsschutzes und eine Verbesserung des Verfahrens vor der Gleichbehandlungskommission.

Es ist ein Faktum – auch das sei hier klar angemerkt –, daß es in diesen Sozialpartnergesprä-chen noch Schwierigkeiten gibt, daß insbesondere die Arbeitgeberseite sich echten Verbesserungen des Gleichbehandlungsgesetzes noch entgegenstellt und nur das, was im Sinne der Anpassung an die EU-Richtlinien unbedingt notwendig ist, ermöglichen will. Es ist hier die Partnerschaft angesprochen, es ist insbesondere die Wirtschaft dazu eingeladen, diese Herausforderungen anzunehmen und mit uns, mit der Bundesregierung, dieses Gleichbehandlungsgesetz zu verbessern. Ich meine aber, daß gerade das Beispiel des Bundesgleichbehandlungsgesetzes ein gutes Beispiel ist und einen Anreiz für diese Sozialpartnergespräche geben wird.

Das Hohe Haus hat in dieser Legislaturperiode eine – zugegebenermaßen – kleine Novelle die-ses Gleichbehandlungsgesetzes verabschiedet und damit zum Beispiel die Regionalisierung der Gleichbehandlungsanwaltschaft ermöglicht. Wir haben im November 1998 das erste Regionalbüro in Innsbruck eröffnet. Die Regionalanwältin ist Ansprechstelle für die Bundesländer Tirol, Salzburg und Vorarlberg. Und natürlich gehört der weitere Ausbau zu den Programmen der Bundesministerin Prammer.

Sie plant als nächstes die Errichtung einer Regionalstelle im Süden Österreichs, und ich bin davon überzeugt, daß wir bereits im nächsten Jahr das nächste Regionalbüro eröffnen werden.

Zur Frage 13:

Ich habe es schon kurz angesprochen, aber ich denke, es ist in diesem Zusammenhang noch einmal klar zu betonen, daß die Bundesregierung der Meinung ist, daß die Lohnpolitik in Österreich in den autonomen Verantwortungsbereich der Kollektivvertragspartner, der Interessenvertretungen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber fällt, wobei natürlich die Kollektivverträge das Gleichbehandlungsgesetz zu beachten haben. Das ist aber wohl ohnehin klar.

Ich erachte es allerdings als eine wichtige Aufgabe unserer Politik, meiner Politik, für die Handhabung so komplexer Fragen auch die entsprechende Unterstützung anzubieten, und aus diesem Grund hat die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales unter Einbindung der Sozialpartner eine Studie zur Einkommensentwicklung und Arbeitsplatzbewertung in Auftrag gegeben. Auf Grundlage dieser Studie sollten nun – und ich bin überzeugt davon, daß es so sein wird – die Kollektivvertragspartner einen Leitfaden entwickeln.


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