Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 178. Sitzung / 35

Zur Frage 14:

In der laufenden Legislaturperiode hat die Frau Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz gerade die Budgetmittel für Fraueneinrichtungen und Frauenprojekte in ihrem Ressort deutlich erhöht. Die Sicherung und der Ausbau der frauenspezifischen Beratungsmaßnahmen konnten dadurch stark vorangetrieben werden. Wir haben erst vor kurzem ein Gespräch mit Vertreterinnen aus diesen Einrichtungen geführt.

Frau Dr. Schmidt! Ich kann Ihnen als konkretes Beispiel die österreichweiten Frauen- und Mädchenservicestellen nennen. Seit dem Jahr 1997 wurden die Mittel für diese Einrichtungen durch die Frau Bundesministerin beträchtlich erhöht, und im Jahr 1999 konnte weiters die längerfristige Absicherung – und das war eine berechtigte Sorge aufgrund der Jährlichkeit dieses Budgets – durch dreijährige Rahmenverträge durch die Frau Bundesministerin erzielt werden.

Zur Frage 15:

Eine besondere Unterstützung für Frauen beim Schritt in die Selbständigkeit, die wir für sehr, sehr wichtig erachten, ist der Nationale Aktionsplan für Beschäftigung. Bereits 1997 ist eine erste Gründerinnen-Beratungsstelle, ein Business-Frauen-Center, in Wien eingerichtet worden. Daß die Aktivitäten dieses Centers in der Folge ausgebaut werden, ist selbstverständlich. Es wurde im Jahr 1997 ein weiteres Business-Frauen-Center in Graz eingerichtet. Es werden dort potentielle Jungunternehmerinnen einschlägig beraten, betriebswirtschaftliches Know-how, Informationen über günstige Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt, es gibt Gruppen- und Einzelberatungen und so weiter.

Die Aktivitäten dieser beiden Business-Frauen-Center umfassen auch Kooperationen mit anderen Beratungsunternehmen in anderen Bundesländern, wie zum Beispiel in Vorarlberg. Da gibt es verschiedenste regionale Veranstaltungen in diesem Bereich. Es gibt bereits entsprechende Vorgespräche mit Oberösterreich, Niederösterreich, Tirol. In Salzburg besteht eine ähnliche Beratungsstelle, die aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird.

Das Business-Frauen-Center hat sich auch sehr konkret dafür eingesetzt, daß speziell für Unternehmensgründungen Venture-Capital, also Beteiligungskapital, zur Verfügung steht. Es gibt eine österreichische Großbank ... (Abg. Steibl: Das zahlt aber die Bank Austria aus, nicht die SPÖ!) Ich wollte gerade sagen: Es gibt eine österreichische Großbank, die einen sogenannten Gründerinnen-Fonds eingerichtet hat, und alle anderen sind dazu eingeladen, so etwas ebenfalls zu machen. Das ist kein Monopol. Die Einladung ergeht an alle Institute, und ich bin sehr froh, daß sich eine Großbank gefunden hat, so einen Gründerinnen-Fonds einzurichten.

Zur Frage 16:

Die Vorfinanzierung von EU-Mitteln im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik ist so geregelt, daß mit dem jährlichen Bundesfinanzgesetz im Rahmen des Bundesvoranschlages, Kapitel 15: Soziales, die Möglichkeit geschaffen wurde, 80 Prozent der Mittel des Europäischen Sozialfonds im Rahmen der Gebarung Arbeitsmarktpolitik vorzufinanzieren. Das Bundesministerium für Finanzen hat darüber hinaus für die restlichen 20 Prozent der Vorfinanzierung der Mittel eine Überschreitungsermächtigung erteilt. Somit ist sichergestellt, Frau Dr. Schmidt, daß eine hundertprozentige Vorfinanzierung für den ESF tatsächlich erfolgen kann: 80 Prozent da, 20 Prozent da, macht 100 Prozent.

Zur Frage 17:

Teilzeitbeschäftigte sind aus arbeitsrechtlicher Sicht grundsätzlich Vollzeitbeschäftigten gleichgestellt. Wir haben im Arbeitszeitgesetz gesetzliche Rahmenbedingungen für Teilzeitbeschäftigte geschaffen und ein ausdrückliches Benachteiligungsverbot für Teilzeitbeschäftigte eingeführt. Regelmäßig geleistete Mehrarbeit zum Beispiel ist bei der Berechnung der verschiedenen Ansprüche auch zu berücksichtigen.


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