Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 178. Sitzung / 43

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Hlavac. Die freiwillige Redezeitbeschränkung ist mit 7 Minuten angegeben, die maximale beträgt 10 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

16.25

Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Frau Ministerin Prammer! Frau Ministerin Gehrer! Herr Minister Bartenstein! Liebe Kollegin Schaffenrath, Sie haben jetzt sehr schwarz gezeichnet (Abg. Dr. Gredler: Warum?), und auch wenn ich zugebe, daß auch mir vieles zu langsam geht und daß bisher auch vieles nicht umgesetzt werden konnte, was wir uns gewünscht hätten, so glaube ich doch, daß wir auf einige wichtige Verbesserungen hinweisen können.

Der Herr Bundeskanzler hat bewußt von einer Zwischenbilanz gesprochen, denn es ist natürlich nicht möglich, innerhalb kurzer Zeit schwierige gesellschaftlich komplexe Reformen durchzuführen. Wir können versuchen, Rahmenbedingungen zu setzen, wir können rechtliche Gleichstellung herzustellen versuchen, die praktische können wir fördern, aber wir können sie nicht dekretieren.

Ich möchte aus zeitlichen Gründen jetzt gar nicht im einzelnen auf die Verbesserungen der vergangenen Gesetzgebungsperiode eingehen, möchte aber doch einige davon hervorheben, zum Beispiel die Förderungen der Frauenministerin für bestimmte Frauenprojekte: für Notruf, für Interventionsstellen und für vieles andere mehr. Da hat es eine eindeutige Verbesserung gegeben, dafür sind die Budgetmittel vervielfacht worden.

Es hat auch Zustimmung zu der vor einigen Tage durchgeführten Aktion "Schlaflose Nacht" gegeben. Ich finde, daß das eine gute Sache war, und meine, daß wir gemeinsam auch etwas erreichen können, ja schon erreichen konnten. (Abg. Schaffenrath: Wie lange verlangen wir das schon?) So hat beispielsweise die Frau Bundesministerin zugesagt, daß es eine längerfristige Förderung für diese Organisationen geben wird, damit sie besser planen können. Ich glaube, daß das ein gemeinsamer Erfolg ist.

Auch die Verknüpfung der Vergabe öffentlicher Aufträge mit der Frauenförderung – zumindest in einem Teil der Ressorts – ist positiv. Ich möchte auch die Mitglieder der Bundesregierung, die hier anwesend sind und die das bisher noch nicht getan haben, ersuchen, diesem Beispiel zu folgen und die Auftragsvergabe an die Frauenförderung zu knüpfen.

Seit Mai 1997 ist das Gesetz zum Schutz gegen Gewalt in der Familie in Kraft. Es soll in den nächsten Tagen noch verbessert werden. Für geringfügig Beschäftigte gibt es seit 1. Jänner 1998 die Möglichkeit der begünstigten Versicherung. Außerdem wurde eine günstige Versicherungsmöglichkeit für pflegende Angehörige geschaffen. Die Anrechnung der Kindererziehungszeiten wurde weiter verbessert, die Betriebshilfe für Selbständige erhöht.

Sie haben natürlich recht: Wir haben einen Nachholbedarf auch im Bereich des öffentlichen Dienstes, was die höchsten Funktionen betrifft. Aber dem ist entgegenzuhalten: Es gibt Erfolge bei den Sektionschefinnen, es gibt Erfolge im Verfassungsgerichtshof. Umso mehr bedaure ich es, daß im Rechnungshof jetzt nicht eine Frau zum Zug gekommen ist, die höchst qualifiziert ist und die sicher geeignet gewesen wäre, eine Sektionsleitung zu übernehmen.

Zu den 600 Millionen Schilling für die Kinderbetreuung möchte ich sagen: Sie schreiben in Ihrer Dringlichen Anfrage und haben das auch jetzt wieder so dargelegt, daß diese 18 000 Kinder-betreuungsplätze eigentlich eine Bagatelle seien. (Abg. Schaffenrath: Bei einer Milliarde, die man den Frauen weggenommen hat, ist das nicht viel!) Aber Sie müssen bedenken, daß das gar nicht in der Verantwortung des Bundes liegt, sondern daß es eine zusätzliche Leistung ist. Und daher ist es sehr wohl nicht nur ein Signal, sondern tatsächlich eine echte Förderung für Kinderbetreuungseinrichtungen in den Bundesländern. 1999 gibt es ja wieder 600 Millionen Schilling. Obwohl der Bund dafür nicht verantwortlich ist, hat er da eine wesentliche Leistung erbracht.


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