Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 178. Sitzung / 54

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der Entschließungsantrag, den Frau Abgeordnete Dr. Petrovic in ihren Ausführungen kurz referiert hat, ist ordnungsgemäß überreicht worden. Er hat einen außergewöhnlich großen Umfang, sodaß seine Verteilung und Vervielfältigung im Sinne der Geschäftsordnung veranlaßt wurde. Der Antrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Petrovic, Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend fehlende Maßnahmen der österreichischen Bundesregierung zur Gleichstellung und sozialen Absicherung von Frauen in der Gesellschaft

Die österreichische Bundesregierung läßt bereits seit längerer Zeit praktisch jegliche Maßnahmen zur Gleichstellung und sozialen Absicherung von Frauen in der Gesellschaft vermissen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. Die Bundesregierung möge Maßnahmen in Angriff nehmen, um zu garantieren, daß das (bereits im Gleichbehandlungsgesetz normierte) Verbot der geschlechtsspezifischen Entgeltdiskriminierung tatsächlich Realität wird und dem Nationalrat dazu konkrete Vorschläge vorlegen.

2. Die Bundesregierung möge Maßnahmen setzen, um die Erhöhung des Frauenanteils in den obersten Gremien des Arbeitsmarktservice zu bewirken. Insbesondere soll dabei die Einhaltung verbindlicher Frauenquoten bei der Bestellung der obersten FunktionärInnen durch MinisterInnen vorgeschrieben werden sowie bei den auszuschreibenden Funktionen eine Bevorzugungsregelung für bestqualifizierte Frauen normiert werden (wie im Antrag 1039/A der Abgeordneten Petrovic, Pollet-Kammerlander und FreundInnen gefordert).

3. Die Bundesregierung möge legistische Maßnahmen in Angriff nehmen, damit die Zeiten, die ArbeitnehmerInnen in Elternkarenz verbringen, für die Anrechnung dienstzeitabhängiger Ansprüche (z.B. für die Abfertigung) voll angerechnet werden, wie das bei Zeiten, die beim Heer verbracht werden (auch bei freiwilligen!) der Fall ist. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag ist dem Nationalrat zuzuleiten (wie im Antrag 951/A der Abgeordneten Pollet-Kammerlander, Öllinger und FreundInnen gefordert).

4. Die Bundesregierung möge legistische Maßnahmen in Angriff nehmen, um zu garantieren, daß bei der Vergabe öffentlicher Aufträge das Vorhandensein eines Frauenförderplanes in Betrieben ein Zuschlagskriterium ist (wie in Antrag 663/A der Abgeordneten Pollet-Kammerlander, Petrovic und FreundInnen gefordert).

5. Die Bundesregierung möge legistische Maßnahmen in Angriff nehmen, um zu garantieren, daß bei Personen mit Betreuungspflichten bei der Arbeitsplatzvermittlung auf die Öffnungszeiten vorhandener Kinderbetreuungseinrichtungen Rücksicht zu nehmen ist sowie, daß Kinderbetreuungspflichten als wichtiger Grund für die Ablehnung einer Beschäftigung gelten und daher nicht zu einem Verlust des Arbeitslosengeldes führen (wie in Antrag 503/A der Abgeordneten Öllinger, Pollet-Kammerlander und FreundInnen gefordert).

6. Die Bundesregierung möge legistische Maßnahmen in Angriff nehmen, um zu garantieren, daß das Karenzurlaubsgeld allen Alleinstehenden bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes gewährt wird (wie in Antrag 503/A der Abgeordneten Öllinger, Pollet-Kammerlander und FreundInnen gefordert).

7. Die Bundesregierung möge legistische Maßnahmen in Angriff nehmen, um zu garantieren, daß die Begriffe "Karenzurlaubsgeld" und "Karenzurlaub", die ja kein Urlaub im hin allen bestehenden Gesetzen durch den Begriff "Karenzgeld"


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