Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 2. Sitzung / Seite 133

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

recht wesentlich anders behandeln als ein Ehepaar, das unter Umständen sogar getrennt lebt? Ich sehe keinen Grund dafür. (Ruf bei den Freiheitlichen: Wir schon!) Das ist aber eine Einstellung, Herr Kollege, die mich für den Ausschuss das Schlimmste befürchten lässt, wenn das auf dieser Ebene weiter behandelt wird. (Abg. Dr. Martin Graf: Wenn man eine Mehrheit hat, kann man alles ändern!)

Ich habe versucht, das, was Kollege Jarolim gesagt hat, ernst zu nehmen, nämlich dass es keinen Sinn hat, sich jetzt im Plenum einzuzementieren, sondern dass man versuchen soll, das möglichst ohne Lärm und viel Getöse schrittweise im Ausschuss zu lösen, wobei man vielleicht die kontroversesten Fragen nicht gerade am Anfang behandeln sollte. Ich hätte mir auf Grund der in der letzten Gesetzgebungsperiode gemachten Erfahrung gedacht, dass es nicht ausgeschlossen ist, in dem einen oder in dem anderen Punkt auch mit der FPÖ bei diesem Thema einen Konsens zu finden. Insofern wundert mich jetzt Ihr Zwischenruf, Herr Kollege. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Martin Graf: Wenn Sie uns brauchen, dann sind Sie immer so kreideweich!)

18.18

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Schweitzer. – Bitte.

18.18

Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine verehrten Kollegen von den Grünen! Wir Freiheitlichen werden einem Entfall des § 209 StGB nicht zustimmen, weil wir der Ansicht sind, dass die Aufhebung des Schutzalters einfach zu weit geht, weil ich der Ansicht bin, dass es eine unterschiedliche Entwicklung bei weiblichen und männlichen Jugendlichen gerade in diesem Alter gibt, dass es da eine unterschiedliche Geschwindigkeit gibt, die in der Gesetzgebung ihre Berücksichtigung finden muss.

Kollege Schieder hat Gleiches mit anderen Worten bereits gesagt. Herr Professor Van der Bellen! Eine Aufhebung würde auch die Unterschiede zwischen den Sexualgewohnheiten homosexuell veranlagter Männer und lesbisch veranlagter Frauen außer Acht lassen, die es selbstverständlich gibt und worauf unserer Ansicht nach tatsächlich Rücksicht zu nehmen ist. Nur im Bereich der Homosexualität gibt es auch noch den spezialisierten Strich, der bei der Gesetzgebung zu berücksichtigen ist, gibt es massive Versuche, Jugendliche in diese Richtung zu beeinflussen. All das sollte in der Diskussion nicht unerwähnt bleiben.

Wir erkennen aber, Frau Kollegin Lunacek, die Probleme homosexuell veranlagter Jugendlicher selbstverständlich, vor allem auch dann, wenn es um die Beziehung zu Gleichaltrigen geht. Deshalb haben wir damals dem Hohen Haus einen Antrag vorgelegt, in dem eine Herabsetzung des Schutzalters auf 16 Jahre vorgeschlagen wurde.

Warum Sie damals diesem Antrag genauso wie die Sozialdemokraten nicht zugestimmt haben, kann nicht wirklich mit der Begründung erklärt werden, dass Ihnen die Organisationen, die sich für den Entfall des § 209 StGB stark gemacht haben, davon abgeraten haben. Es wäre doch eine Verbesserung für die Betroffenen in ihrem Sinne gewesen. Jetzt herzugehen und zu sagen: Wir haben nicht zugestimmt, weil uns die Organisationen davon abgeraten haben, und deshalb liegt jetzt das Schutzalter bei 18 Jahren!, ist eine etwas dürre Argumentation, Herr Kollege Van der Bellen. Sie haben es sich selbst zuzuschreiben, dass Sie die Chance damals vor drei Jahren nicht genützt haben! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.21

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haidlmayr. – Bitte.

18.21

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Grund, warum ich mich jetzt noch zu Wort melde, ist der Umstand, dass in den Reihen der FPÖ die Aussage gefallen ist: Ja man kann das doch nicht in die Norm heben!


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite