Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 2. Sitzung / Seite 134

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Meine Damen und Herren von der FPÖ! Was ist denn Ihre Norm? Ich frage Sie: Gehöre ich in Ihre Norm? Gehöre ich auch nicht hin? (Abg. Scheibner: Wissen Sie, was eine Norm ist? Ein Gesetz!) Wer von Ihnen bietet sich an, Ihrer Norm gerecht zu werden? Wer fällt denn aus Ihrer Norm? (Abg. Scheibner: Haben Sie schon etwas von generell abstrakter Norm gehört? Der Justizminister wird Ihnen das erklären!) Sie werden doch nicht glauben, dass Sie das Recht gepachtet haben, zu bestimmen, was in die Norm kommt und was nicht in der Norm ist. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Scheibner: Sie wollen auch bestimmen, was in ein Gesetz hineinkommt! Reden Sie nicht so komisch herum!)

Ich möchte Ihnen Folgendes sagen: Jeder Mensch ist individuell, und jeder Mensch entspricht der Norm, nur muss man das im Kopf haben und darf keine Scheuklappen haben wie Sie, die Sie selektieren und bestimmen wollen, wer dazugehört und wer nicht. Über diese Zeit müssten wir, verdammt, schön langsam hinaus sein. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Scheibner: Norm ist ein Gesetz! Sie haben das falsch verstanden! – Abg. Ing. Westenthaler: Das haben Sie missverstanden! Ihre Aufregung ist völlig unbegründet!)

Frau Kollegin Fekter! Sie haben im Grunde genommen heute in Ihrer Rede wieder dasselbe gesagt wie vor einem halben Jahr. Ich erinnere mich noch gut daran. (Zwischenruf der Abg. Dr. Fekter. ) Nur haben Sie es damals besser ausgeführt, wogegen Sie heute etwas zurückhaltender waren. Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang nur auf den Begriff des Wohnungsverbleibs, wenn ein Partner verstirbt, aufmerksam machen. Diesbezüglich haben Sie damals gesagt, man könne es dem Vermieter nicht zumuten, dass dann der andere Partner in der Wohnung verbleibt.

Wissen Sie was, Frau Fekter? Ob ein Mann oder eine Frau in einer Mietwohnung verbleibt, wenn der andere Partner verstirbt, das kann sich der Vermieter nie aussuchen, sondern es ist eben so, dass irgendjemand in der Wohnung verbleiben wird. Das haben Sie zur Kenntnis zu nehmen!

So einfach ist es nicht, dass man dann, wenn zwei gleichgeschlechtliche Menschen zusammenleben, sagen kann: Jetzt muss der andere hinaus, denn das ist für den Vermieter unzumutbar! So kann es nicht sein, denn ein Vermieter kann sich nicht immer den Partner des anderen, egal, ob es heterosexuelle oder homosexuelle Beziehungen sind, aussuchen, sondern der Partner ist eben auch da und gehört mit in die Wohnung. So soll es auch bleiben.

Weil Sie immer von Toleranz und davon reden, dass man alle Menschen lieben muss et cetera, dann frage ich Sie, ob Sie nicht schizophren sind, denn auf der einen Seite fordern Sie diese Tugend ein und auf der anderen Seite sind Sie es, die dann, wenn es Ihnen nicht in den Kram passt, selektieren. Sie müssen endlich einmal wissen, was Sie wollen! In ihrer schizophrenen Rolle können Sie sich nicht länger verstecken, die müssen Sie endlich aufgeben! (Beifall bei den Grünen.)

18.25

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. Ich schließe daher die Debatte über die erste Lesung der Anträge 9/A und 10/A.

Ich weise diese beiden Anträge dem Justizausschuss zu.

9. Punkt

Erste Lesung des Antrages 13/A der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen sogleich in die Tagesordnung ein.


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