Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 6. Sitzung / Seite 73

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

12.48

Abgeordneter Peter Schieder (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Ich bitte vielmals um Entschuldigung, aber ich hoffe, Sie haben jetzt nur zwei Namen verwechselt. Ich habe selbstverständlich keinen Einwand gemacht. Ich habe gefragt, wie Sie entscheiden, und Sie haben gesagt, Sie werden es nicht zulassen. Aber ich habe doch keine Einwendungen gemacht! (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei allen Fraktionen.)

12.49

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Das stimmt nicht, Herr Abgeordneter. Hier ist ein Zeuge. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn verweist auf einen Konzeptsbeamten.) Sie sind hier gestanden und haben gesagt: Sie werden das ja wohl nicht zulassen! – Sie haben also einen Einwand gemacht. (Ironische Heiterkeit bei den Freiheitlichen. – Lebhafte Zwischenrufe. – Abg. Schieder: Das habe ich übrigens auch nicht gesagt!)

Zur Geschäftsbehandlung hat sich jetzt Herr Klubobmann Kostelka gemeldet. – Bitte, Herr Klubobmann.

12.49

Abgeordneter Dr. Peter Kostelka (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Ich habe mich aus guten Gründen zurückgehalten, weil ich die Entscheidung des Präsidenten respektieren wollte, auch dann, wenn ich im Inhaltlichen durchaus in einem Spannungsverhältnis dazu stehe.

Aber da Sie jetzt verkündet haben, dass ein Mitglied meiner Fraktion, das das dementiert, das das nicht getan hat, in diesem Zusammenhang Einwendung erhoben hätte, muss ich Sie wirklich bitten, dass diese Sachfrage in einer Präsidiale, die Sie einberufen, entschieden wird.

So kann es nicht sein, dass Sie sich jemanden aussuchen, dem Sie eine Äußerung zumessen, der sie nicht gemacht hat, und zwar weder in der Öffentlichkeit noch unter vier Augen! (Beifall bei der SPÖ und bei den Grünen.)

12.50

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Abgeordneter Scheibner gemeldet. (Abg. Dr. Puttinger: Zur Geschäftsbehandlung!)

12.50

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche) (zur Geschäftsbehandlung) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unabhängig davon, ob Herr Kollege Schieder Einwendungen erhoben hat oder nicht, sollte man sich den Kommentar zur Geschäftsordnung des Nationalrates ansehen. Da gibt es nämlich bei § 55 Absatz 1, in dem es sich um diese Frage handelt, eine Anmerkung, und zwar in dem Bereich, in dem es um den inhaltlichen Zusammenhang geht, also betreffend den Umstand, dass Entschließungsanträge nur dann zugelassen werden dürfen, wenn sie mit der Materie in einem inhaltlichen Zusammenhang stehen.

Dazu gibt es eine Anmerkung, meine Damen und Herren. Es heißt hier im Kommentar, hinsichtlich des Ausdruckes "inhaltlicher Zusammenhang" gelten § 27 Anmerkung 2. Und da heißt es – ich zitiere –:

"Erheben sich Zweifel hinsichtlich der Voraussetzung des inhaltlichen Zusammenhanges, entscheidet nicht der Nationalrat, sondern der Präsident. Werden gegen diese Entscheidung des Präsidenten Einwendungen erhoben, so hat er hierzu Stellung zu nehmen und kann auch die bereits getroffene Entscheidung ändern. Ist der inhaltliche Zusammenhang nicht gegeben, ist der Entschließungsantrag nicht in Verhandlung zu nehmen." – Zitatende.

Meine Damen und Herren! Also das ist ein anderer Fall, wenn der Nationalrat – wenn der Präsident nicht von sich aus Zweifel hat – hier Einwendungen erhebt. Aber es geht meiner Ansicht nach aus diesem Kommentar eindeutig hervor, dass auch der Präsident Zweifel anmerken kann und es seine Entscheidung ist.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite