Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 6. Sitzung / Seite 151

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Die Arbeitsstiftung "Aufleb" wurde von der EU als "best practice project" dargestellt. Es ist auch die Finanzierung hervorzuheben, die einerseits durch die Wirtschaft, andererseits durch die Länder und durch das Arbeitsmarktservice erfolgt. Bisher wurden Arbeitnehmer aus 1 275 Betrieben betreut, und die Vermittlungsquote liegt bei 87 Prozent.

Wir waren aber auch immer für eine Evaluierung. Man muss die Wirksamkeit solcher Maßnahmen permanent überprüfen. Es ist erfreulich, dass eine Stichprobe in der Steiermark gezeigt hat, dass zwischen 1995 und 1998 100 Teilnehmer in der Stiftung waren, und für diese betrug die Vermittlungsquote immerhin 98 Prozent.

Warum gibt es diese Stiftung für die Lebens- und Genussmittelbranche? – Dazu gibt es unterschiedliche Aussagen, und ich möchte hier einiges ins rechte Licht rücken.

Man wusste, dass der EU-Beitritt gerade für diese Branche massive Probleme mit sich bringt. Die Zahl der Arbeitsplätze in diesem Bereich ist vom Jahr 1994 bis heute von zirka 100 000 auf rund 57 000 gesunken. Die einzige Art, solchen Schwierigkeiten zu begegnen, sind wohl zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen.

Die Behauptung der Freiheitlichen, dass der Grund für diese Stiftung die "Konsum"-Pleite gewesen wäre, ist leicht widerlegbar. Der ursprüngliche Antrag, eine solche Stiftung ins Leben zu rufen, stammt von Herrn Kollegen Verzetnitsch, und zwar aus dem Jahre 1994. Der "Konsum"-Ausgleich fand aber erst 1995 statt. Und lediglich – bitte, lassen Sie sich diese Zahl auf der Zunge zergehen! – 6,2 Prozent der Stiftungsteilnehmer kommen aus dem Fleischerei- und Bäckereibereich des "Konsum".

Sagen Sie jetzt nicht, wir hätten das bereits im Jahre 1994 abschätzen können, denn sonst richte ich an Sie die Frage: Warum haben Sie bei Rosenstingl nichts abschätzen können?

Herr Kollege Staffaneller, der im Bereich des AMS wirklich sehr fundierte Kenntnisse hat, sprach von einer Stiftungshysterie. Ich weiß nicht, was er damit gemeint hat, denn letztendlich liegt ja die Entscheidung darüber, wem man die Teilnahme an solch einer Stiftung ermöglicht, beim Arbeitsmarktservice.

Gleichzeitig mit dieser Beschlussfassung wird heute auch sichergestellt, dass Arbeitnehmer, die Arbeitszeitverkürzungen im Rahmen eines Solidaritätsprämienmodells oder in Form von Altersteilzeit gewählt haben, bei Erleiden eines Arbeitsunfalles keine Nachteile insofern haben, als die Pension dann niedriger wäre, denn die Beiträge zur Sozialversicherung können nach der Berechnungsgrundlage vor Herabsetzung der Normalarbeitszeit entrichtet werden. Das bedeutet für mich ein Engerknüpfen des sozialen Netzes, was mir sehr, sehr wichtig erscheint. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Feurstein. )

18.31

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Staffaneller. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

18.32

Abgeordneter Norbert Staffaneller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Arbeitsstiftungen sind Maßnahmen, die bei unvorhergesehenen Schwierigkeiten von Firmen ins Leben gerufen werden sollen, um den Dienstnehmern zu helfen, wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert zu werden. Das heißt, die Dienstnehmer sollen entsprechend ausgebildet werden, damit sie eben so schnell wie möglich wieder ins Berufsleben eingegliedert werden können.

Wir Freiheitlichen haben uns für eine Verlängerung der Möglichkeit des Einstieges in diese Stiftung ausgesprochen, und zwar deswegen, damit man diese Stiftung auch ordnungsgemäß zu Ende bringen kann. Ich sage deswegen "ordnungsgemäß zu Ende bringen", weil es wesentlich günstigere Möglichkeiten der Ausbildung gibt, wenn man das gemeinsam mit den Betrieben macht.


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