Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 13. Sitzung / Seite 12

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Bundeskanzler! In Ihrer Regierungserklärung vom 9. Februar haben Sie sich in beeindruckender Weise für den Ausbau der Bürgerrechte ausgesprochen. Seit Jahren bemühen wir uns hier, auf parlamentarischer Ebene, die Briefwahl über die Bundeswahlordnung in der Verfassung zu verankern. Dies ist uns leider nicht gelungen, weil unser damaliger Koalitionspartner dafür wenig Verständnis hatte. Diese wichtige Frage ist nun auch ein elementares Bürgerthema geworden.

Herr Bundeskanzler! Welche Maßnahmen überlegen Sie und welche Umsetzungsschritte planen Sie, damit dieses wichtige Vorhaben in dieser Legislaturperiode auch parlamentarisch erledigt werden kann?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundeskanzler.

Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Herr Abgeordneter! Die Umsetzung und Einführung der Briefwahl, die in vielen europäischen Ländern gelebtes Recht ist und hervorragend funktioniert, auch in Österreich, wäre für mich ein Schritt in die Richtung, dass man überhaupt ganzen Bevölkerungsgruppen die Ausübung ihres Wahlrechtes erleichtert. Das scheint mir eigentlich vom Demokratiegedanken her außerordentlich wichtig zu sein. Daher wollen wir von der Bundesregierung dieses Anliegen, das bereits durch Initiativanträge der Regierungsfraktionen hier im Hohen Hause dokumentiert ist, vollinhaltlich unterstützen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Auch hier gilt: Es ist dies eine Verfassungsnovelle, wir brauchen daher die Unterstützung aller Fraktionen. Wir werden sie auch einladen und wollen in einem umfassenden Ansatz dieses Gesetz durchbringen.

Was ich auch noch hinzufüge, ist: Wir wären sehr glücklich, wenn es gelänge, auch den Ländern und Gemeinden die Möglichkeit zu geben, eigenständig auf ihrer Ebene die Briefwahl einzuführen, sodass dieses Thema eben nicht nur auf der Bundesebene zu einer Verbesserung der Inanspruchnahme der Möglichkeiten der Demokratie beiträgt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Abgeordnete Dr. Lichtenberger stellt die nächste Zusatzfrage. – Bitte.

Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne): Herr Bundeskanzler! Wenn man eine Föderalismusdebatte ernst nimmt und den Empfehlungen der Föderalismus-Theoretiker folgt, so muss man sehr konsequent sein und sehr weit gehen. Einer der Prüfsteine eines echten Föderalismus ist immer die Frage der Finanzen.

Sind Sie bereit, auch finanzielle Kompetenzen – so problematisch das zum Beispiel im Kontext der europäischen Steuerharmonisierung auch sein könnte – an die Länder abzugeben, wird also der Föderalismus auch finanzielle Verlagerungen beinhalten?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundeskanzler, bitte.

Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Frau Abgeordnete! Für mich ist eines selbstverständlich: Wenn man den Ländern eine bestimmte Kompetenz gibt, dann muss man ihnen logischerweise auch jene Geldmittel zur Verfügung stellen, die sie brauchen, damit sie das erfüllen können. Wenn wir etwa den Ländern – das ist ein Vorschlag von Bundesseite, der, so glaube ich, auch von allen Fraktionen unbestritten ist – die Kompetenz für den Bereich der Landeslehrer samt Bezahlung geben, dann ist es selbstverständlich, dass die Länder voll kompensiert werden müssen. Wenn wir etwa die Kompetenz zur Verwaltung der Bundesstraßen den Ländern geben würden – was ich sehr begrüßen würde, denn damit würden sehr viele Doppelgleisigkeiten aufhören, und es ergäben sich Einsparmöglichkeiten auf Ebene der Länder –, dann wäre es absolut notwendig, ihnen auch die Finanzmittel dafür zu geben. – Das ist mein Ansatz. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite