Zu diesem Zweck müsste die ÖIAG von einer reinen Privatisierungs- beziehungsweise Finanzholding in eine Beteiligungsgesellschaft zur langfristigen Wahrnehmung der Eigentumsrechte des Bundes im Sinne von gesetzlich klar definierten strategischen Zielsetzungen umgewandelt werden. Dazu bedarf es einer entsprechenden Abänderung der ÖIAG-Novellierung, um eine Verpflichtung zum Halten von zumindest 25 Prozent plus 1 Aktie bei den alten ÖIAG-Beteiligungen (OMV, VA Stahl, VA Tech, BUAG), sowie auch bei den anderen wichtigen Unternehmungen sicherzustellen.
Die Erhaltung starker strategischer Industriekerne ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass unser Land zum Globalisierungsgewinner und nicht -verlierer wird!
Der strategische Einfluss, der notwendig ist, um dieses Ziel zu erreichen, sollte daher auch von dieser Bundesregierung nicht in ausländische Hände gegeben werden.
Wichtige Industrien und Schlüsselsektoren müssen Österreich erhalten bleiben, um zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Österreichs beizutragen. Davon hängt zu einem wesentlichen Teil die Aufrechterhaltung und Verbesserung der Beschäftigungssituation in unserem Land ab!
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler nachstehende
Anfrage:
1. Welches sind die zu privatisierenden Gesellschaften beziehungsweise Unternehmungen gemäß § 8 Abs. 2 ÖIAG-Gesetzentwurf?
2. Nach welchen Kriterien haben Sie diese ausgewählt beziehungsweise werden Sie diese auswählen?
3. Warum wurde der Privatisierungsbeschluss des Ministerrates nicht veröffentlicht?
4. Wie will die österreichische Bundesregierung mit diesem Privatisierungskonzept sicherstellen, dass die Unternehmen weiterhin am Standort Österreich investieren, forschen und den Mitarbeiterstand absichern beziehungsweise ausweiten?
5. Halten Sie den österreichischen Kapitalmarkt für ausreichend aufnahmefähig oder planen Sie die Platzierung von Aktien an ausländischen Börseplätzen?
6. Welche Erlöse erwarten Sie aus Ihrem Privatisierungsvorhaben?
7. Werden diese Erlöse die Höhe der Gesamtschulden erreichen?
8. Wie wollen Sie künftig feindliche Übernahmen bei den börsennotierten Gesellschaften verhindern?
9. Wollen Sie das Konzept des stabilen Mehrheitseigentümers (Kern-Aktionärs) im Rahmen des Privatisierungskonzeptes aufgeben?
10. Inwiefern findet mit dem neuen ÖIAG-Gesetz eine Entpolitisierung statt, wenn der erste Aufsichtsrat von der Bundesregierung ausgesucht wird und der Finanzminister sich das Recht vorbehält, jederzeit unerwünschte Mitglieder des Aufsichtsrats abzuberufen?
11. Was ist die Zielsetzung, dass die in aufsichtsratspflichtigen Kapitalgesellschaften bisher selbstverständliche Vorgangsweise, dass Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat unabhängig vom Eigentümer bestellt, beziehungsweise abberufen wurden, nicht mehr beibehalten wird und der Finanzminister Einfluss auf die Wahl und Abberufung von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat nimmt?
12. An welche Umstrukturierungsmaßnahmen haben Sie im § 10 Gesetzentwurf konkret gedacht?