Claus Raidl, Chef von Böhler-Uddeholm, wird in der heutigen Ausgabe des "Standard" folgendermaßen zitiert:
"Das ÖIAG-Gesetz ist nun eine gute Basis für die weitere Privatisierung und die dauerhafte Entpolitisierung, da der Stiftungsgedanke mit diesen Änderungen stärker zum Ausdruck kommt und der Einfluss der Politiker sinkt". – Zitatende. – Großartig! Dem ist nichts hinzuzufügen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Was, Herr Abgeordneter Gusenbauer, sagt der noch unter der früheren Regierung eingesetzte ÖIAG-Vorstand zu diesem neuen Gesetz? In diesem Vorstand gibt es immerhin zwei ehemalige Minister, nämlich Rudolf Streicher und Johannes Ditz. Beide sind sehr wesentlich mit Fragen der Industrie-, der Wirtschafts- und Verstaatlichtenpolitik befasst.
Wörtlich sagt der ÖIAG-Vorstand – ich zitiere aus der heutigen Ausgabe der "Salzburger Nachrichten" –:
"Mit diesen Rahmenbedingungen können die Betriebe, die Mitarbeiter und die ÖIAG gut leben. Das ist eine solide Basis für die Zukunft." – Zitatende. – So positiv wird dieses neue Gesetz beurteilt! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Ich glaube, die Sondersitzung kommt gerade zum richtigen Zeitpunkt, damit man das auch ausdiskutieren kann.
"Für eine ,Panikmache‘" – wörtlich! – ",in Richtung Ausverkauf‘ gebe es daher keinen Anlass: ,Industrie- und beschäftigungspolitische Effekte können nur aus der Wettbewerbsstärke kommen. Alles andere wäre ein Rückfall in den Dirigismus der Vergangenheit.‘ Erstmals", sagt Ditz, "gebe es klare mittelfristige Rahmenbedingungen für die Privatisierung. ... Künftig würden automatisch die Dividenden für die Zinsen ... und die über die Buchwerte hinausgehenden Privatisierungserlöse zur Tilgung der Schulden ... verwendet." Und und und.
Ebenfalls wörtlich am Ende dieses Artikels: "Die Sondersitzung des Nationalrates zum Thema Privatisierung sei ,vielleicht gut gemeint, aber für den Kapitalmarkt extrem schädlich‘, meint Ditz. ,Alle müssten interessiert sein, dass dieses Gesetz sehr rasch in Kraft tritt und wieder Ruhe einkehrt.‘" – Dem ist nichts hinzuzufügen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Nun zu den Fragen im Einzelnen, nachdem wir im Grundsatz die Punkte abgehandelt haben.
Zur Frage 1: Welches sind die zu privatisierenden Gesellschaften gemäß dem Gesetzentwurf?
Die Antwort: Die Liste der Betriebe ist völlig identisch mit der Liste jener Betriebe, die auch laut schriftlich formuliertem, aber nicht unterschriebenem SPÖ/ÖVP-Pakt hätten privatisiert werden sollen. (Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Jedenfalls umfasst diese Liste die Staatsdruckerei, das Dorotheum, die Printmedia AG, Flughafen Wien, P.S.K., Telekom und Austria Tabak; Privatisierung bis zu 100 Prozent. Weitere Privatisierungen – Börse, Hereinnahme strategischer Partner, und so weiter – sind von den Organen der ÖIAG unter Bedachtnahme auf die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit zu entscheiden.
Zur Frage 2: Nach welchen Kriterien wurde diese Liste erstellt?
Teilweise ist, wie schon erwähnt, auf bestehenden Privatisierungsüberlegungen und -absichten aufgebaut; Staatsdruckerei und so weiter waren ja schon der ÖIAG zur Privatisierung übertragen. Darüber hinaus spielen natürlich die Überlegungen, wie durch die Privatisierungen ein bestmöglicher wirtschaftlicher Ertrag erzielbar ist, eine Rolle. Insbesondere P.S.K., wie ich schon sagte, und Telekom scheinen auf Empfehlung von Experten für eine Privatisierung, für eine erste Privatisierungstranche wirtschaftlich sinnvoll und notwendig.
Zur Frage 3 – da muss ich ein bisschen schmunzeln –: Warum wurde der Privatisierungsbeschluss des Ministerrates nicht veröffentlicht?