Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 97

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Doch während wir noch die Welle von Autodiebstählen beklagen, wartet schon die nächste Bedrohung. Wie steht es denn etwa mit der Bekämpfung der Computer- beziehungsweise Internetkriminalität? Auch hier schwant mir nichts Gutes, wenn, wie ich schon angeführt habe, Herr Ex-Minister Schlögl erst im Jahre 1998 draufgekommen ist, dass es Umweltkriminalität überhaupt gibt.

Geschätzte Damen und Herren! Alles in allem zeigt der vorliegende Rechnungshofbericht zum Bereich des Innenministeriums einmal mehr, wie wichtig der kürzlich durchgeführte Wechsel in der Bundesregierung war. Ich bin überzeugt davon, dass viele Beamte, die unter der täglichen Bürokratie leiden, sehr erwartungsvoll auf den neuen Bundesminister Dr. Strasser schauen, weil sie auf längst fällige Reformen hoffen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Mag. Schlögl: Fragen Sie einmal die Beamten, was sie davon halten!)

Zu dieser Aufgabe kann man dem neuen Minister nur Glück wünschen, denn der Problemstau, der ihm von seinen Vorgängern hinterlassen wurde, ist wahrlich nicht von schlechtern Eltern. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

17.06

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.

17.06

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Rechnungshofpräsident! Ich werde mich in meinem Debattenbeitrag zum Bericht des Rechnungshofes über das Verwaltungsjahr 1998 mit dem Arbeitsmarktservice beziehungsweise der Verbesserung der Chancen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt befassen. Die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern war ein Bestandteil nahezu aller Vorgaben für das AMS, geeignete Instrumente zur Beurteilung des Grades der Verwirklichung der Chancengleichheit durch die getroffenen Maßnahmen haben allerdings gefehlt.

Im Jahre 1998 sind 50,5 Prozent der gesamten arbeitsmarktpolitischen Förderaufgaben auf Frauen aufgeteilt gewesen. Der Rechnungshof erachtet dies in Anbetracht der besonderen Problemlagen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt und der im Vergleich zu den Männern höheren Arbeitslosenquoten für zweckmäßig.

Im Zusammenhang mit dem Sonderprogramm für Wiedereinsteigerinnen verfügt das Arbeitsmarktservice aber weder hinsichtlich der eingesetzten Förderungsmittel noch hinsichtlich der Teilnehmerzahlen über nachvollziehbare detaillierte Daten. Die Voraussetzungen für das Controlling sind EDV-mäßig überhaupt verbesserungsfähig.

Nach 30 Jahren sozialistischer Sozialminister besteht in der Situation der Frauen am Arbeitsmarkt gegenüber den Männern noch immer ein erheblicher Unterschied. Frauen haben im Durchschnitt in Österreich ein niedrigeres Qualifikationsniveau. Frauen erzielen niedrigere Einkommen. Frauen haben weniger Aufstiegsmöglichkeiten als Männer. Zur Benachteiligung der Frauen im Erwerbsleben trugen dann noch die Konzentration auf wenige Berufe und die geringere Mobilität der Frauen bei. Ein besonderes Hindernis ergab sich für Frauen im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung und damit verbundenen Pflichten.

Kinder bekommen nun einmal nur Frauen, und die Kinderbetreuung ist in Österreich größtenteils weiblich. Egal, ob im Babyalter, im Kleinkindalter, im Schulalter oder später: Die Erziehungsarbeit in Österreich ist zu 80 Prozent Frauensache. Das hängt natürlich sehr stark vom Beruf und von der Beschäftigung ab. Es macht natürlich einen Unterschied, ob die Kindererziehung eine bezahlte, eine berufliche Tätigkeit ist oder ob sie eine im Familienverband geleistete nicht bezahlte Tätigkeit ist.

Die Erwerbstätigkeit von Frauen, also die bezahlte Arbeit von Frauen, ist Gott sei Dank im Steigen begriffen, aber die Unterbrechung dieser bezahlten Arbeit ist bei den Frauen ebenfalls wesentlich häufiger der Fall als bei den Männern, bedingt durch Babypause, Pflege von Familienangehörigen und durch Erziehungsarbeit.


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