Ich möchte aber meine Redezeit nicht nur dazu verwenden, auf Äußerungen hier zu replizieren – auch wenn dies sicher notwendig ist –, sondern mich auch mit dem Budget beschäftigen. In den letzten Tagen wurde bereits immer wieder angekündigt, dass die Opposition ja ohnehin immer nur gegen das Budget losziehe. Kollege Stummvoll hat das gestern in der "ZiB 3" gesagt. 20 Jahre, hat er gemeint, ist er schon in diesem Parlament, und noch nie hat eine Opposition in irgendeiner Form das Budget gelobt. – Traurig, traurig, Herr Kollege Stummvoll! (Abg. Dr. Stummvoll: So ist es ja!)
Da diese Vorgabe von Ihnen gekommen ist, habe ich mir gedacht, ich werde mich zwar nicht besonders anstrengen, um in diesem Budget ein paar Punkte zu finden, die ich Ihnen lobend präsentieren kann, aber ich mache einen Versuch. Herr Bundesminister Grasser und ich sind sicher grundsätzlich unterschiedlicher Ansicht über dieses Budget 2000, aber ich mache den Versuch, das Budget sozusagen "herunterzubrechen" auf eine sehr persönliche Ebene, denn es war ja eine Vorgabe des Herrn Finanzministers, der gesagt hat, in besonderer Weise wolle sich diese Bundesregierung und er für soziale Gerechtigkeit einsetzen.
Ich mache also den Versuch, meine Damen und Herren, das Bundesbudget 2000 am Beispiel von drei Personen – und dem Rest der Bevölkerung, könnte man dann auch noch sagen – darzustellen. Ich nenne die Herren Stronach, Prinzhorn und Grasser (Abg. Aumayr: Tüchtige Leute!) und frage auch Sie, Herr Bundesminister, was diese drei Personen (Abg. Fischl: Alle drei erfolgreich!) – da gehören Sie auch dazu, und ich bitte Sie, zumindest die Frage ernst zu nehmen – durch das Bundesbudget 2000 für Verluste erleiden. Nennen Sie mir drei Punkte dafür, dass Grasser, Prinzhorn und Stronach durch dieses Bundesbudget in irgendeiner substantiellen Frage betroffen sind, in irgendeiner Frage, so substantiell, dass man es vergleichen könnte mit dem Verlust oder mit den Einschränkungen, die etwa eine Person hinnehmen muss, die sich einen Pass holen will und ein geringes Einkommen hat! Nennen Sie mir drei Bereiche, in denen diese drei Personen – ich gebe zu, das ist eine Zuspitzung auf drei Personen, und das ist nicht immer fair; aber ich denke, es ist legitim, das auch auf diese persönliche Ebene herunterzubrechen – durch das Budget betroffen sind! (Abg. Dr. Martin Graf: Alle anderen haben auch keine Nachteile!)
Ich versuche, Ihnen das Gegenbeispiel darzustellen. Weder Herr Stronach, mit dem Sie ja in besonderer Weise verbunden sind, auch durch das Koalitionsübereinkommen, Herr Finanzminister – Sie wissen ja, das war Gegenstand unserer Debatte oder Auseinandersetzung noch vor ein paar Wochen, denn es ist Ihnen gelungen, die Absichten des Herrn Stronach auch im Koalitionsabkommen festzuschreiben –, weder Herr Stronach noch Herr Prinzhorn noch Sie sind davon betroffen, wenn der Topf des Insolvenz-Entgeltfonds ausgeräumt wird und wenn in den nächsten Jahren – was Sie ja schon angekündigt haben – dort die Beiträge gesenkt werden. Aber die von einer Insolvenz betroffenen Beschäftigten trifft das, wenn in zwei Jahren dieser Insolvenz-Entgeltfonds 2 Milliarden Defizit aufzuweisen haben wird, denn dann werden dort Leistungen gekürzt. – Aber das betrifft nicht Herrn Stronach, das betrifft nicht Sie und das betrifft nicht Herrn Prinzhorn.
Das zweite Beispiel: Unfallversicherung. Im Bereich der Unfallversicherung gibt es ebenfalls eine Entnahme von über 1 Milliarde Schilling und in Zukunft, ab nächstem Jahr, durch die Beitragssenkung für die Unfallversicherung weniger Mittel für die Prävention. Und das kann bedeuten, und bedeutet es auch mit Sicherheit: erhöhtes Unfallrisiko! Auf Grund geringerer Mittel für Prävention kann nicht genügend Vorsorge in diesem Bereich getroffen werden; das wissen wir aus Erfahrungen. – Aber das betrifft nicht Herrn Prinzhorn, das betrifft nicht Sie und das betrifft auch nicht Herrn Stronach.
Beitragssenkungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung beziehungsweise Entnahmen im heurigen Jahr. – Das betrifft die Vereine, die sozialpolitischen Projekte, die sozialökonomischen Betriebe, die Frauenberatungsstellen, das betrifft die Qualifikationsprojekte, die in den vergangenen Jahren entwickelt wurden und die überhaupt nicht weiter aufrechterhalten werden können, wenn diese Mittel auch nur gekürzt werden. Die müssen zusperren! Diese Qualifikation, die in diesen Betrieben und Projekten verankert ist, lässt sich aber nicht kurzfristig wieder