Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 19. Sitzung / Seite 84

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Die Absätze 3 und 4 des § 9 so wie der § 13 Abs. 1 bis 3 sind ersatzlos zu streichen.

Begründung:

Zu § 7 Abs. 1 und Abs. 3:

Hauptzweck der ÖIAG sollte nicht die Privatisierung, sondern das Halten von Beteiligungen von wesentlichen österreichischen Wirtschaftsunternehmen sein.

Zu § 9 Abs. 1:

Um den Hauptzweck der ÖIAG (siehe Punkt 1) zu erreichen, ist das Festschreiben der strategischen Eigentümerfunktion des Staates in Form einer Verpflichtung zum Halten von zumindest 25 Prozent + 1 Aktie am stimmberechtigten Grundkapital notwendig. Da Syndikatslösungen in der Regel nicht als ausreichende Absicherung betrachtet werden können, sollten diese nur in Einzelfällen angewandt werden.

Zu § 9 Abs. 2:

Kapitalerhöhungen würden automatisch zur Verringerung des ÖIAG-Beteiligungsanteils führen, da die Gesellschaft auf Grund der fehlenden Eigenmittelausstattung nicht mitziehen könnte.

Zu § 11 Abs. 1:

Da grundsätzlich das Aktiengesetz anzuwenden ist, gilt auch § 70 Abs. 1, welcher deutlich auf die Verpflichtung einer Berücksichtigung von "volkswirtschaftlichen" beziehungsweise "gesamtgesellschaftlichen" Interessen hinweist, wie der Interpretation des Paragraphen von Rechtsgelehrten entnommen werden kann.

Zu § 9 Abs. 3 und 4: Die vorgesehene Beschränkung des Beteiligungsmanagements sowie die Beteiligung von Kooperationspartnern widersprechen dem Gedanken der Kernaktionärsfunktion der ÖIAG.

Zu § 13 Abs. 1 und 3:

Das nachrangige Gesellschafterdarlehen soll nicht getilgt, sondern in Eigenmittel der Gesellschaft umgewandelt werden.

*****

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. – Bitte.

14.01

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn ich nicht auf Grund jahrelanger Kenntnis des Herrn Präsidenten Verzetnitsch Respekt vor seiner Person und Respekt vor seiner Funktion hätte, würde ich sagen, es war eigentlich erschreckend, welcher Realitätsverlust in manchen seiner Aussagen zum Vorschein gekommen ist. Nur mein Respekt vor Ihrer Person und Ihrer Funktion gebietet mir, Herr Präsident, im Konjunktiv zu formulieren.

Es muss Realitätsverlust sein, wenn man nicht zur Kenntnis nimmt, dass die bisherige Geschichte der Privatisierung in Österreich eine einzigartige Erfolgsstory ist. Aus maroden Staatsbetrieben, die die Steuerzahler viele Milliarden Geld gekostet haben – noch immer haften 80 Milliarden Schilling Schulden aus! – sind effiziente, gewinnorientierte, börsenfähige Industriebetriebe geworden. Und darauf sind wir stolz, Herr Präsident.

Das ist Panikmache, das sind Horrorszenarien, das ist wirklich reiner Realitätsverlust! Ich muss das so deutlich sagen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.) Wir sind heute stolz darauf, dass die ÖIAG in den letzten Jahren in den Bereichen, wo sie auf Grund der


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