Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 19. Sitzung / Seite 94

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Verzetnitsch und GenossInnen betreffend Bericht des Industrieausschusses über die Regierungsvorlage (48 der Beilagen): Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft und der Post- und Telekom-Beteiligungsverwaltungsgesellschaft (ÖIAG-Gesetz 2000)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1. § 5 Abs. 1 lautet:

"(1) Die Bundesarbeitskammer entsendet für jeweils fünf Jahre fünf Mitglieder in den Aufsichtsrat. Eine Abberufung vor Ablauf der Funktionsperiode durch die Hauptversammlung ist nicht möglich. Eine wiederholte Entsendung ist zulässig."

2. § 5 Abs. 2 lautet:

"(2) Werden Aufsichtsratsausschüsse gebildet, haben die gemäß § 5 Abs. 1 entsandten Mitglieder das Recht, für je 2 nach § 4 bestellte Mitglieder ein Aufsichtsratsmitglied namhaft zu machen; dies gilt nicht für Ausschüsse, welche die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den Mitgliedern des Vorstandes behandeln."

3. § 5 Abs. 3 entfällt.

4. In § 6 entfällt der 4. Satz.

*****

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Abänderungsantrag soll gewährleisten, dass Aufsichtsratsmitglieder, die von Arbeitnehmerorganisationen entsandt worden sind und damit das Mitspracherecht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesen Unternehmungen sichern, nicht von der Vollversammlung, nicht von den Unternehmen abberufen werden können, sondern tatsächlich nur von den Arbeitnehmern, die sie entsandt haben.

Da Sie von der Freiheitlichen Partei, vor allem Herr Kollege Gaugg, so großen Wert auf die Mitbestimmung der Arbeitnehmer legen, bin ich überzeugt davon, dass diesem Abänderungsantrag auch Kollege Gaugg und seine Fraktion zustimmen werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.40

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Der soeben vorgetragene Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht damit ebenfalls in Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kukacka. – Bitte.

14.41

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Mit der heutigen Novelle des ÖIAG-Gesetzes zur endgültigen Privatisierung der alten Verstaatlichten wird endlich Abschied von einer antiquierten und rückwärts gewandten Wirtschaftspolitik genommen, die sich an der Einflussnahme des Staates, wie es in den siebziger Jahren der Fall war, orientiert hat und die weltweite Liberalisierung der Märkte und auch die Globalisierung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen einfach nicht zur Kenntnis nehmen wollte.

Meine Damen und Herren! Was die Sozialdemokratische Partei mit ihrer heutigen Ablehnung dieses Gesetzes betreibt, ist die wirtschaftspolitische Bekräftigung ihres programmatischen Linksrucks nach der Designierung Gusenbauers zum Parteivorsitzenden. Ich habe es schon einmal gesagt: Ideologische Denkmalpflege für eine wirtschaftspolitische Konzeption, die ihre


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