Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 19. Sitzung / Seite 165

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19.25

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Sehr verehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Es wurde heute vielfach die Behauptung aufgestellt, es soll so rasch als möglich verkauft werden, nur um Schulden zu tilgen. – So lautet der Privatisierungsauftrag an die ÖIAG nicht. Die ÖIAG hat den Privatisierungsauftrag in folgender Form zu erfüllen: im Interesse der Bevölkerung, zum bestmöglichen Erlös, unter Berücksichtigung der Interessen der Unternehmungen und unter Wahrung der österreichischen Interessen. Bei der Durchführung des Privatisierungsauftrages ist die ÖIAG frei, können die ÖIAG-Organe innerhalb ihres Ermessensspielraumes frei handeln. Der Vorstand hat jeweils dem Aufsichtsrat ein mehrjähriges Privatisierungsprogramm zur Genehmigung vorzulegen, auf dessen Basis dann jährliche Privatisierungsschritte zu beschließen sind.

Sinn und Zweck der Privatisierung ist sicherlich, die Schulden zu tilgen. Die Schulden sind deshalb zu tilgen, weil sie sonst schlagend für das Budget werden. Aber es sind gesunde Betriebe zu schaffen. Gesunde Betriebe erreicht man dadurch, dass sie frei agieren können, ohne Auflagen beziehungsweise im Rahmen der rechtlichen Rahmenbedingungen, und dass sie dann vor allem Arbeitsplätze schaffen.

Zusätzlich soll der Börsenplatz Wien gestärkt werden. Das wäre sehr notwendig. Es ist auch heute schon erwähnt worden, wie wichtig ein funktionierender Börsenplatz ist.

Für die Wirtschaftspolitik ist eine Internationalisierung ganz wichtig. Es kann nicht so sein, dass eine Beteiligung oder ein Ankauf von Unternehmungen dann gut ist, wenn es ein österreichisches Unternehmen im Ausland macht, aber umgekehrt ist es ein Ausverkauf. In der Wirtschaft muss heute Gegenseitigkeit gelten, und gerade für ein exportorientiertes Land wie Österreich ist die Internationalisierung ein ganz wichtiger Schritt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.27

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich trage nach: Der Abänderungsantrag der Abgeordneten Verzetnitsch und Genossen ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Böhacker. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte.

19.27

Abgeordneter Hermann Böhacker (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Herr Kollege Dr. Keppelmüller hat sich im Zeichnen von Horrorszenarien nahtlos in die Reihe der sozialdemokratischen Ausführungen eingereiht. (Abg. Dr. Keppelmüller: Ich habe den Finanzminister lobend erwähnt!) Dabei hat es in der Früh mit den Ausführungen des Herrn Präsidenten Verzetnitsch eigentlich ganz gut begonnen. Er hat sogar den Konsens in Rot-Weiß-Rot bemüht, und das hat in mir die Hoffnung aufkeimen lassen, die SPÖ sei lernfähig und sie werde diesem Privatisierungsgesetz dann vielleicht doch die Zustimmung erteilen.

Doch die Hoffnung war trügerisch und nur von kurzer Dauer. Denn schon im zweiten Satz hat Präsident Verzetnitsch wider besseres Wissen diesem Konsens in Rot-Weiß-Rot eine Absage erteilt. (Abg. Dr. Keppelmüller: Ein Dissens in Schwarz-Blau!) Herr Dr. Keppelmüller! Dabei war die Analyse, die Herr Präsident Verzetnitsch hier angestellt hat, durchaus richtig, konsensfähig und gut. Er hat gesagt, es gehe um das Vermögen der Österreicherinnen und Österreicher – Klammer auf: mit einem Rucksack voll mit Schulden in der Höhe von 80 Milliarden Schilling. – Richtig! Es geht um das Vermögen der Österreicher. Es geht um die industriepolitische Zukunft Österreichs. – Richtig! Ich ergänze sogar: Es geht um eine erfolgreiche industriepolitische Zukunft Österreichs. Es geht auch um viele, vor allem klein- und mittelständisch strukturierte Zulieferbetriebe. – Richtig, Herr Präsident Verzetnitsch! Es geht auch – wobei mir der Unterton nicht so ganz gefallen hat – um etwa 5 Prozent der österreichischen Beschäftigten, also um rund 150 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. – So weit, so gut.

Der Schluss, den Sie aus Ihrer an sich richtigen Analyse gezogen haben, Herr Präsident Verzetnitsch, ist absolut falsch: Es soll alles beim Alten bleiben, nur nichts anrühren! Die Verstaatliche als solche soll erhalten bleiben. Dieser Schluss, den Sie und Ihre nachfolgenden


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