Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 19. Sitzung / Seite 226

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In der Präambel und im Regierungsprogramm sind einige interessante und wichtige Ansätze dazu enthalten, und wir würden uns wünschen, dass Sie mit derselben Energie, mit welcher Sie hier die Entstaatlichung angehen und den Zivildienst demontieren, als verantwortliche Regierungsparteien auch dieses Problem angehen! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Haigermoser. )

0.03

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Trinkl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

0.03

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Trinkl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Man wäre in Anbetracht der Jugend dieses Tages verlockt – wir könnten auch noch 24 Stunden aus irgendeinem Bericht zitieren –, ins Detail zu gehen, ich werde mich aber trotzdem bemühen, nur einige Anmerkungen zum gegenständlichen Antrag zu machen.

Tatsache ist, dass viele im Ausland begangene Straftaten auch heute schon von der österreichischen Gerichtsbarkeit erfasst sind, und zwar wahrscheinlich auch solche, die nach dem Verbotsgesetz zu ahnden sind, beispielsweise weil diese Taten im Inland zu Teilerfolgen geführt haben.

Ich gebe aber zu – so gesehen ist der Antrag von Frau Kollegin Stoisits sicher berechtigt –, dass es in der gegenwärtigen internationalen Situation, in der sich Österreich befindet, geboten ist, mit dem Anliegen, das hinter diesem Antrag steht, besonders sorgfältig umzugehen.

Ich möchte für die Österreichische Volkspartei festhalten: Die ÖVP verabscheut jede Art von Extremismus – egal, ob dieser von rechts oder von links kommt. Daher wäre zu prüfen, ob eine solche Bestimmung nicht nur auf einzelne Tatbestände zu beschränken, sondern auf jede Art von Extremismus ausgedehnt werden soll.

Jedenfalls wirft ein Quasi-Export von politischen Strafbestimmungen aber eine Reihe von Fragen auf, die sorgfältig zu prüfen sein werden. Vor allem ist zu fragen, ob eine Einarbeitung dieser Materie in Z 4 sinnvoll ist, denn dann würde eine Ausdehnung auch auf Staatsbürger, die nicht Österreicher sind, erfolgen, und und und. Es gibt eine Reihe von Fragen, etwa die Beweisführung et cetera. Ich möchte jetzt nicht im Detail darauf eingehen.

Wir lehnen den gegenständlichen Antrag daher nicht grundsätzlich ab. Wir meinen, dass man das Anliegen wirklich prüfen sollte. Es ist notwendig, alle Konsequenzen in Ruhe zu Ende zu denken und schlussendlich zu entscheiden, wie wir dem Anliegen, das hinter dem Antrag steht, am besten zum Erfolg verhelfen können. (Beifall bei der ÖVP.)

0.05

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 82/A dem Justizausschuss zu.

8. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Doris Bures und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mietrechtsgesetz geändert wird (90/A)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zu Punkt 8 der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Bures. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.


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