Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 12

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bedarf erklärt, sondern den Kindern die Chance gibt, ein Jahr länger zu haben, bis sie in die Schule gehen.

Im Gesetz ist diese Möglichkeit derzeit nicht vorgesehen – es gibt nur Schulunfähigkeit oder Abmeldung zum häuslichen Unterricht –, und wir müssen deshalb in dieser Legislaturperiode überlegen, ob wir diese Möglichkeit, unter ganz engen, bestimmten Voraussetzungen ein Jahr später einzuschulen, auch gesetzlich wieder schaffen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer (Freiheitliche): Frau Bundesminister! An mich wurde seitens der Eltern einige Kritik bezüglich der im Moment laufenden Form der Schuleingangsphase herangetragen. Sie haben gerade eine kleine Novellierung angesprochen. Gibt es noch weitere Vorstellungen beziehungsweise Vorhaben, diese Schuleingangsphase in der einen oder anderen Form umzugestalten?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Minister.

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Diese Schuleingangsphase ist nun zwei Jahre gesetzlich in Kraft. Ich glaube, wir müssen die Evaluierung abwarten, wir sollten aber die Möglichkeit schaffen, dass ein Kind ein Jahr später einschult. Wobei ich aber klar und deutlich sagen möchte: Das geht nicht auf Wunsch der Eltern, denn Schulpflicht ist Schulpflicht, und da kann man sich nicht wünschen, dass diese nicht gilt. Es müssen objektive Kriterien sein, die auch objektiv überprüfbar sind, und die müssen herangezogen werden, damit man sagen kann: Nach einem Jahr tut sich das Kind leichter. Dafür müssen wir miteinander die Voraussetzungen schaffen.

Es darf auch kein Druck entstehen, eine integrierte Eingangsstufe zu machen. Es müssen sowohl die Vorschulklassen als auch die Möglichkeit der gemeinsamen Beschulung in der Grundstufe wirklich gleichberechtigt in den einzelnen Bezirken nebeneinander stehen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Herr Abgeordneter Brosz, bitte.

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Frau Bundesminister! Sie haben die Probleme vor allem bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderungsbedarf, die sich durch die flexible Schuleingangsphase ergeben haben, schon genannt. In Gesprächen mit Betroffenen wurde mir die Forderung nahe gebracht, dass es bei diesen Kindern auf jeden Fall die Möglichkeit geben sollte, in den vier Jahren der Volksschulphase im selben Klassenverband zu bleiben. Wie stehen Sie dieser Forderung gegenüber?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf fallen nicht unter die Kinder, deren Schulpflicht um ein Jahr aufgeschoben wird. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben einen eigenen Lehrplan, haben ein eigenes Unterrichtsangebot und können de facto nicht Klassen wiederholen, weil der Lehrplan ja auf ihre Fähigkeiten und ihre Kompetenzen abgestimmt wird.

Ich habe Sie so verstanden – vielleicht habe ich Sie falsch verstanden –, dass Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf vier Jahre in derselben Klasse bleiben sollen. (Abg. Brosz: Klassenverband!) Dazu Folgendes: Die Kinder rücken normalerweise auf. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind anders zu sehen als Kinder, bei denen man die Schulpflicht noch um ein Jahr aussetzt, weil sie sich in diesem einen Jahr vielleicht so weit entwickeln, dass sie dann dem normalen Unterricht folgen können. Sonderpädagogischer Förderbedarf hat nichts mit der Zurückstellung zu tun.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter Dr. Rada wünscht eine Zusatzfrage. – Bitte.


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