Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 13

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Abgeordneter Dr. Robert Rada (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Bundesministerin! Wir haben jetzt etwa zwei Jahre den flexiblen Schuleingangsbereich. Mich interessiert: Inwieweit sind in Österreich Rückgänge von Vorschulklassen zu verzeichnen? Oder gibt es sogar, bedingt durch die geringeren Schülerhöchstzahlen und die Begleitlehrer, kostenmäßige Verteuerungen durch dieses flexible Einschulungsmodell? Und wie stehen Sie generell zur Abschaffung der Ziffernbeurteilung der so geförderten Schuleingangskinder?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Es gibt in Österreich die Wahlfreiheit zwischen der Vorschulklasse und der integrierten Beschulung. Es hat sich gezeigt, dass viele die Vorschulklasse bevorzugen. Ich glaube, da darf man keinen politischen Druck ausüben.

Es war auch nicht so gedacht, dass man das eine gegen das andere ausspielt, dass man vielleicht sagt, die gemeinsame Beschulung ist besser, Vorschulklassen sind schlechter. Es hat sich gezeigt, dass es bei einer gemeinsamen Beschulung, bei dieser integrierten Form schon zu einem erheblichen Mehraufwand kommt, weil kleinere Gruppen sind als in den Vorschulklassen. Das war aber von vornherein so besprochen und auch klar.

Hinsichtlich der ziffernmäßigen Beurteilung gibt es verschiedene Meinungen. Ich glaube, wir sollten das so wie bisher den Schulstandorten überlassen. Einen Schulversuch zu beantragen ist an und für sich überhaupt keine große Herausforderung. Das kann jeder leicht bewältigen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. Damit haben wir den zweiten Fragenkomplex beendet.

Die 3. Anfrage formuliert Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. – Bitte.

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Meine Frage lautet:

25/M

Was gedenken Sie zu tun, den trotz eines parlamentarischen Initiativantrages und jahrelanger Rechnungshofkritik immer noch unbefriedigenden Zustand ärztlicher Privathonorare an Universitätskliniken endlich einer verfassungskonformen und bundeseinheitlichen Regelung zuzuführen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung, Frau Minister.

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Diese Frage ist wahrlich – wenn man sie zurückverfolgt, erkennt man das – ein gordischer Knoten, der an Kompliziertheit nichts zu wünschen übrig lässt.

Es wurden verschiedene Vorstöße gemacht, die nach meiner Information das letzte Mal am Finanzministerium scheiterten, weil man Angst hatte, dass es teurer wird. Es geht um die unterschiedliche Behandlung von Landesbediensteten und Bundesbediensteten in diesen Bereichen bezüglich der Privathonorare. Es gibt in den meisten Anstalten ein so genanntes Gentlemen’s Agreement, wonach die Bundesbediensteten gleich behandelt werden wie die Landesbediensteten. Es gibt aber natürlich auch Streitigkeiten, wie es zum Beispiel in Tirol in diesem Bereich Streitigkeiten gegeben hat.

Ich glaube, wir sollten uns ernsthaft überlegen, ob wir das mit einer Bundesregelung beseitigen können. Nach meinen Nachforschungen, die ich in diesem Zusammenhang gemacht habe, sind daran aber vier Ministerien beteiligt: Sozialministerium, Vizekanzleramt, Finanzministerium und Wissenschaftsministerium. Ich sage Ihnen: Wir werden einen neuen Vorstoß wagen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Bitte.


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