Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 14

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Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Gedenken Sie, im Ministerrat dann tätig zu werden, wenn in Ausführungsgesetzen zu dieser Materie klar verfassungswidrige Regelungen vorgesehen werden, wie zum Beispiel Ihre Parteikollegin Zanon solch eine verfassungswidrige Regelung bezüglich Privathonorare in Tirol zu verantworten hat?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Die Ausführungsgesetzgebung unterliegt den einzelnen Landesbehörden. Es wird jedes Ausführungsgesetz vom Bundesgesetzgeber genehmigt, es wird praktisch sehr genau überprüft. Ich werde mir sehr genau anschauen, ob es da eine verfassungswidrige Regelung gibt. Wenn es eine verfassungswidrige Regelung gibt, dann muss das betreffende Ausführungsgesetz sehr wahrscheinlich geändert werden. Ich glaube, darüber müssen wir uns noch eingehend unterhalten.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Dr. Pittermann. – Bitte.

Abgeordnete Dr. Elisabeth Pittermann (SPÖ): Frau Bundesministerin! Ich nehme an, auch an anderen Fakultäten, zum Beispiel der juridischen oder der technischen, werden in der Arbeitszeit auch mit universitärem Personal Privatgutachten erstellt. Es ist mir nicht bekannt, ob die Universität Einschau hat in die Honorare, in deren Höhe, und ob sie auch einen perzentuellen Anteil erhält.

Ich richte daher an Sie die Frage: Was gedenken Sie zu tun, dass es überhaupt eine einheitliche Regelung für die Universitäten dafür gibt, wenn in der Normalarbeitszeit mit Einrichtungen der Universitäten Geld verdient wird? Wie beteiligt sich die Universität daran?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Ich glaube, dass da sehr genaue Unterscheidungen zu treffen sind: Erstens: Was wird in der Arbeitszeit gemacht? Zweitens: Was wird von jemandem außerhalb seiner Arbeitszeit gemacht?

Universitäten haben die Möglichkeit, im Zuge der Teilrechtsfähigkeit Angebote zu machen, die selbstverständlich auch den Universitäten zugute kommen. Wenn aber jemand außerhalb seiner Arbeitszeit Gutachten macht und ein gefragter Gutachter, ein gefragter Fachmann ist, so ist das ein Renommee für die Universität. Ich glaube, dass man nicht jede Art dieser Gutachtertätigkeit sofort fürs Budget der Universität vereinnahmen kann. Es kommt in sehr vielen Bereichen vor – sowohl im Schulbereich als auch im Universitätsbereich, aber auch in anderen Bereichen –, dass Gutachten privat erstellt werden. Es ist also eine genaue Unterscheidung zu treffen zwischen der Teilrechtsfähigkeit, der Arbeitszeit und dem, was jemand privat macht.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Dr. Pumberger.

Abgeordneter Dr. Alois Pumberger (Freiheitliche): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Die starke Abhängigkeit von der Höhe der Sonderhonorare vor allem leitender Ärzte der Universitätskliniken wird vom Rechnungshof und auch von vielen anderen schon seit langem kritisiert. Daher frage ich Sie: Welche konkreten Möglichkeiten für eine gerechte Entlohnung der Bundesärzte in den Universitätskliniken in Richtung Abbau dieser eklatanten Einkommensunterschiede sehen Sie?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Ich glaube, dass wir die ganze Materie gesamthaft betrachten müssen – mit den Ausführungsgesetzen, mit den Bundesgesetzen – und dass es zu einer gerechten Aufteilung kommen muss. Die gerechte Aufteilung ist ja auch die Zielsetzung unserer Vorhaben. Ich glaube, dass man diesen ganzen Bereich gesamthaft sehen muss und nicht etwas Einzelnes herausnehmen kann und dass wir in


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