Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 127

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Ich möchte jetzt noch auf einen zweiten Bereich eingehen, meine Damen und Herren, der mir wichtig zu sein scheint. Sie wissen, es wurde über das Zeitungsporto in den letzten Tagen sehr viel öffentlich diskutiert. Es gab eine Kampagne, es gab neuerlich jede Menge Fehlinformation, aber es gibt auf der anderen Seite ein ganz klares Bekenntnis dieser Bundesregierung, auch in diesem Bereich nennenswert zu sparen. Von diesem Spargedanken, von dieser Spargesinnung werden wir nicht Abstand nehmen. Wir haben uns aber darauf verständigt, dass es zu Übergangsregelungen kommen wird.

Ich bin daher froh darüber, dass es jetzt auch noch einen Abänderungsantrag geben wird. Dieser Abänderungsantrag enthält, so weit das Zeitungsporto davon betroffen ist, einige Punkte. Der begünstigte Zeitungsversand bleibt bis Ende des Jahres 2001 aufrecht. Die Politik – und das ist der Grundsatz – fängt an, bei sich selbst zu sparen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Während Kaufzeitungen und gemeinnützige Vereine eine bevorzugte Behandlung genießen, haben politische Parteien ab In-Kraft-Treten der neuen Regelung den doppelten Tarif zu bezahlen. Auch das ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal dieser Bundesregierung. Sondernummern einer Zeitung wird es nur mehr bei Spendensammlungen für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke geben.

Die Post darf darüber hinaus nur mehr die Differenz zu den variablen Kosten und nicht mehr zu den Kosten vergleichbarer Postsendungen verlangen. Auch damit ist die Einsparung sozusagen vorweg genommen. Es ist dies schließlich – das möchte ich abschließend sagen – ein Kompromiss zwischen den Interessen der Zeitungsherausgeber, der gemeinnützigen Vereine und der notwendigen Verfolgung des Sparzieles.

Wir haben diesen Punkt sowie zwei weitere kleinere Änderungen, die die Umsetzung von Fristen im Bereich der Verlautbarungen bei Gebühren betreffen, in einen Abänderungsantrag eingebracht, den ich hiermit zur Verlesung bringe.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Dr. Khol, Mag. Firlinger, Dr. Baumgartner-Gabitzer und Kollegen

zur Regierungsvorlage (61 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz, das Publizistikförderungsgesetz 1984, das Gerichtsorganisationsgesetz, die Zivilprozessordnung, die Strafprozessordnung 1975, das Strafvollzugsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz 1962, das Finanzausgleichsgesetz 1997, das Bundeshaushaltsgesetz, das Finanzstrafgesetz, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Gebührengesetz 1957, das Agrarverfahrensgesetz, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Innovations- und Technologiefondsgesetz, das Bundesbahngesetz 1992, das Schieneninfrastrukturgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981, das Altlastensanierungsgesetz, das Umweltförderungsgesetz, das Telekommunikationsgesetz, das Poststrukturgesetz, das Postgesetz 1997, das Wohnbauförderungsgesetz 1994, das Wohnhaussanierungsgesetz und das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert werden (Budgetbegleitgesetz 2000)

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Herr Präsident! Ich habe die Kernpunkte dieses Abänderungsantrages inhaltlich referiert. Er wurde gemäß § 55 der Geschäftsordnung an die Abgeordneten verteilt. Ich gehe davon aus, dass dieser Antrag ordnungsgemäß eingebracht wurde.


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