Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 128

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Mit dieser Änderung wurde, wenngleich auch spät, ein vernünftiger Kompromiss erzielt, der für Österreich, für das österreichische Zeitungswesen, einen gangbaren Weg aufzeigt und der auch ein wesentlicher Bestandteil dieses grundvernünftigen Budgetbegleitgesetzes ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.17

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich gebe bekannt, dass der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Antrag der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Dr. Khol und Genossen auch schriftlich überreicht wurde und genügend unterstützt ist. Er steht daher mit in Verhandlung.

Im Hinblick auf den Umfang des Antrages lasse ich ihn gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung vervielfältigen und verteilen. Im Übrigen wird dieser Antrag auch dem Stenographischen Protokoll beigedruckt werden.

Der Abänderungsantrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Dr. Khol, Mag. Firlinger, Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer und Kollegen zur Regierungsvorlage (61 d. B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz, das Publizistikförderungsgesetz 1984, das Gerichtsorganisationsgesetz, die Zivilprozessordnung, die Strafprozessordnung 1975, das Strafvollzugsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz 1962, das Finanzausgleichsgesetz 1997, das Bundeshaushaltsgesetz, das Finanzstrafgesetz, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Gebührengesetz 1957, das Agrarverfahrensgesetz, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Innovations- und Technologiefondsgesetz, das Bundesbahngesetz 1992, das Schieneninfrastrukturgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981, das Altlastensanierungsgesetz, das Umweltförderungsgesetz, das Telekommunikationsgesetz, das Poststrukturgesetz, das Postgesetz 1997, das Wohnbauförderungsgesetz 1984, das Wohnhaussanierungsgesetz und das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert werden (Budgetbegleitgesetz 2000),

in der Fassung des Ausschussberichtes (67 d. B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Das Budgetbegleitgesetz 2000 in der Fassung des Ausschussberichtes 67 d. B. wird wie folgt geändert:

1. In der Bezeichnung des Gesetzes entfallen die Wendung "das Poststrukturgesetz" sowie die Wendung "das Wohnhaussanierungsgesetz".

2. Im Inhaltsverzeichnis entfallen die Wendung "30 Änderung des Poststrukturgesetzes" sowie die Wendung "33 Änderung des Wohnhaussanierungsgesetzes"; die Änderung des Postgesetzes 1997 erhält die Artikelbezeichnung "30", die Änderung des Wohnbauförderungsgesetzes 1984 erhält die Artikelbezeichnung "31", die Änderung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes erhält die Artikelbezeichnung "32"; die Schlussbestimmungen erhalten die Artikelbezeichnung "33" und lauten: "Schlussbestimmungen zu Art. 3 bis 8, 11 und 27 bis 29".

3. In Artikel 28 (Änderung des Umweltförderungsgesetzes) wird eine neue Ziffer 11 eingefügt:

"11. In § 34 Abs. 1 Z. 1 wird die Wortfolge ,des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie‘ durch die Wortfolge ,des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft‘ ersetzt."


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