Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 22. Sitzung / Seite 72

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Der Künstler wird von dieser Bundesregierung nicht ausschließlich als Empfänger von Transfers identifiziert, sondern als steuerliches Wesen und als wesentlicher Faktor dieser Gesellschaft. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

In diesem Sinne, meine Damen und Herren, bitte ich um Ihre Zusammenarbeit ... (Abg. Oberhaidinger: Als steuerbares Wesen!)  – Das ist "nett"! Ich bitte Sie in der Kulturpolitik um Ihre Zusammenarbeit. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.30

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Bösch. – Bitte.

13.30

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Glawischnig, bevor Sie den Saal verlassen, möchte ich Ihnen noch Folgendes sagen: Sie sollten sich, wenn die Regierung klare Vorschläge macht, weniger Sorgen um die Demokratie hier im Hohen Hause machen, denn diese Vorschläge werden parlamentarisch abgehandelt, sondern sich vielmehr dann Sorgen machen, wenn die Demokratie durch grünen Aktionismus hier herinnen bedroht wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Aber nun zu meinem eigentlichen Thema. Meine Damen und Herren, ich bin der Ansicht, dass man die Debatte über die Beratungsgruppen I und II nicht vorübergehen lassen sollte, ohne über das Thema "Bürgernähe und Föderalismus" zu sprechen, dem ja diese Bundesregierung ganz besonderes Augenmerk widmet. Die alte, rot-schwarze Regierung hatte in diesem Bereich, in der Öffnung der Gesellschaft in ihrer Gesamtheit, aber auch, um ein ganz konkretes Thema anzusprechen, in der Bundesstaatsreform leider Gottes jahrelange Versäumnisse, und in puncto Föderalismus und Bürgernähe ist deshalb ein erheblicher Stau entstanden. – Diese Bundesregierung aber hat klare und ehrgeizige Ziele in diesen Bereichen formuliert – und sie wird diese auch umsetzen.

Das Verhältnis zwischen Bund und Ländern muss einer grundlegenden Neuordnung unterzogen werden. Es wird daher diesbezüglich Sofort- und Strukturmaßnahmen geben. Einige dieser Sofortmaßnahmen sind die Einrichtung von Landesverwaltungsgerichten zum Zwecke der Sicherstellung eines schnelleren Zugangs zum Recht für den Bürger, und zwar eben auch auf Landesebene. Es wird auch das Anlagenrecht reformiert werden, um die Sicherung des Wirtschaftsstandortes Österreich zu unterstützen.

Die Landeshauptleutekonferenz wird ihrer Bedeutung entsprechend gewürdigt.

Es wird ein Inkorporierungsgebot geben, und das Wahlrecht auf Landesebene soll reformiert werden; vor allem soll die Briefwahl ermöglicht werden.

Ein wichtiger Bereich ist aber die bundesstaatliche Kompetenzverteilung. Meine Damen und Herren, da sollen geschlossene, abgerundete und problemorientierte Kompetenzbereiche geschaffen werden, klare Verantwortungsbereiche für den Bund, für Länder und Gemeinden – und eine Stärkung der Rechte der Länder und Gemeinden, und zwar unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips. Die Gesamteffizienz aller Verwaltungsabläufe soll das Ziel sein.

Die mittelbare Bundesverwaltung soll aufgelassen werden, und es soll die Grundsatzgesetzgebung nicht mehr weiter geben. Im Rahmen einer Generalkompetenz der Länder sollen alle Länderkompetenzen demonstrativ aufgezählt werden.

Eine umfassende Reform des Bundesrates mit dem Ziel, ihn zu einer Länderkammer, die diesen Namen auch verdient, aufzuwerten, wird von dieser Bundesregierung angestrebt. In diesem Zusammenhang möchte diese das Zustimmungsrecht des Bundesrates zu Beschlüssen des Nationalrates, mit denen Länder und Gemeinden neu belastet werden, eingeführt haben wissen.

Meine Damen und Herren! Auch im Bereich der Bürgernähe geht diese Bundesregierung neue Wege. Der jahrelangen Forderung von uns Freiheitlichen nach Ende von Proporz, Parteibuch


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