Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 23. Sitzung / Seite 158

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der EU im Rahmen der GASP normiert und die weitere Integration Österreichs in die Sicherheits- und Verteidigungsstrukturen der EU vorgezeichnet.

Österreich kann somit in verfassungsrechtlich einwandfreier Form politisch und militärisch aktiv an friedenssichernden und friedensschaffenden Maßnahmen der UNO, der OSZE, im Rahmen der GASP der EU und der Partnerschaft für den Frieden der NATO mitwirken und hat seine Bereitschaft zu internationaler Solidarität auch in zahlreichen militärischen Einsätzen unter Beweis gestellt. Die Mitwirkung am IFOR/SFOR-Einsatz in Bosnien und am KFOR-Einsatz im Kosovo ist in diesem Zusammenhang besonders hervorzuheben.

Die Grundsatzpositionen der österreichischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik wurden erstmals 1975 mit der Entschließung des Nationalrates vom 10. Juni 1975 und dem darauf beruhenden Landesverteidigungsplan festgelegt. Inzwischen haben sich die sicherheits- und verteidigungspolitischen Grundlagen, auf denen die Planung von 1975 beruht, nachhaltig verändert. Das Ende des Warschauer Paktes, der Beitritt der ehemaligen Länder des realen Sozialismus (Kommunismus) zum Europarat, der Beitritt Österreichs zur EU, die Entwicklung einer gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU, der Aufbau der NATO-Partnerschaft für den Frieden, sowie die Erweiterung der NATO um drei Staaten, die früher dem Warschauer Pakt angehörten, haben das sicherheitspolitische Umfeld Österreichs entscheidend verändert.

Die großen weltpolitischen Veränderungen der letzten Jahre, insbesondere der Wegfall der Ost-West-Konfrontation und die völlig veränderte politisch-strategische Lage in Europa am Beginn des 21. Jahrhunderts, sind von den grundlegenden Normen, auf denen Österreichs Sicherheitspolitik beruht, nicht ausreichend erfaßt. Dies bedeutet, daß Österreich heute eine zeitgemäße Grundsatzposition auf diesem Gebiet fehlt.

Zum Zwecke eines Beschlusses des Nationalrates, analog zur Vorgangsweise im Jahr 1975, ersucht der Nationalrat deshalb die Bundesregierung, nach Beratung im Landesverteidigungsrat, ihm einen Bericht über die sicherheitspolitische Situation Österreichs in Europa vorzulegen. In diesem Zusammenhang begrüßt der Nationalrat die am 28. April d. J. verkündete Absicht der Bundesregierung, eine neue österreichische Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin auszuarbeiten sowie die Einsetzung einer Kommission zur Erarbeitung eines diesbezüglichen Vorschlages.

In diesem Bericht wären die derzeitige globale Lage, die sicherheitspolitischen Veränderungen der letzten Jahre, die Situation im politisch-strategischen Umfeld Österreichs und die sich daraus ergebenden Probleme, Gefahren und Bedrohungen für Österreich und Europa aufzuzeigen. Weiters sollten Maßnahmen zur bestmöglichen Gewährleistung der österreichischen Sicherheit dargestellt werden."

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Pilz. – Bitte.

18.49

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, am Anfang großen Dank auszusprechen. Seit der Übernahme des Ressorts durch einen Vertreter der Freiheitlichen Partei ist es zu einer bis jetzt nicht gekannten Informationswelle der positiv gesinnten Kräfte im Verteidigungsministerium gekommen. (Abg. Wattaul: Fühlen Sie sich sicherer?) Ich möchte mich bei diesen Beamten, Beamtinnen und Vertragsbediensteten recht herzlich bedanken und ihnen versichern, dass die Informationen, die sie uns zukommen haben lassen, inklusive der beigefügten Dokumente in ihrem Sinne verwendet und öffentlich zur Diskussion gestellt werden.

Es liegt ein soeben eingebrachter Entschließungsantrag vor. Die einbringenden Abgeordneten gehen möglicherweise – ich weiß es nicht sicher – davon aus, dass wir den Sicherheits- und Bundesheerteil der Regierungserklärung nicht gelesen haben und deswegen dem Satz, eine


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