Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 24. Sitzung / Seite 92

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Dienst gilt, heißt: kein Eingriff in bestehende Pensionen! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.) Es heißt auch: Wertsicherung der Pensionen durch Fixbeträge – was besonders die Bezieher kleiner Pensionen auch im öffentlichen Dienst begünstigt –, und es heißt – das ist für mich ein unverrückbarer Grundsatz, meine sehr geehrten Damen und Herren –: Gleichbehandlung zwischen den ASVG-Versicherten und den Bediensteten im öffentlichen Dienst. (Präsident Dr. Fischer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Es ist das ein Gebot der Fairness – und damit würde sich auch einmal aufhören, dass wir Menschen, die für den Staat arbeiten, ausspielen gegen Menschen, die in der Privatwirtschaft arbeiten. Es muss der Grundsatz der Fairness und der Gleichbehandlung gelten! Und genau das ist der Grundsatz dieser Pensionsreform! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.00

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich unterbreche nunmehr die Ausführungen der Frau Vizekanzlerin und bitte sie, nach der Debatte über die Dringliche Anfrage fortzusetzen, die wir nun, um 15 Uhr, wie angekündigt in Verhandlung nehmen.

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Dr. Peter Pilz und Genossen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Überwachungsstaat (767/J)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen nunmehr zur Dringlichen Anfrage 767/J der Abgeordneten Petrovic und Fraktion an den Bundesminister für Landesverteidigung.

Da diese Dringliche Anfrage inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

"Mit dem Entwurf zum Militärbefugnisgesetz hat der BM für Landesverteidigung die Absicht, jede Opposition gegen das Militär zu überwachen, untermauert. Gleichzeitig mehren sich Hinweise, dass nicht nur freiheitliches Gedankengut, sondern auch freiheitliche Personalwirtschaft Eingang ins Verteidigungsministerium gefunden hat.

Zwei Gefahren sind von Datenschützern immer beschrieben und von Vertretern der Bundesregierungen immer als "ungerechtfertigt" zurückgewiesen worden. Die Befürchtung, militärische Geheimdienste könnten eine Generalermächtigung zur Überwachung politischer Kritik erhalten, wurde durch die Gefahr, eine Regierung unter Beteiligung der extremen Rechten könnte diese Ermächtigungen missbrauchen, verstärkt. Da beides jetzt gemeinsam eintrifft, richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung folgende

Anfrage:

1. In demokratischen Systemen ist es üblich, dass sich die Regierung mit Kritik öffentlich auseinandersetzt. Warum wollen Sie Kritik an der Landesverteidigung nachrichtendienstlich überwachen lassen?

2. Welche Dienststellen oder Ämter sollen für die Überwachung der Kritiker zuständig sein?

3. Wieviel Personal steht für diese Aufgabe zur Verfügung?

4. In den Erläuterungen zum § 20 MBG wird erklärt, dass "die Auswertung von Zeitschriften, insbesondere das Ermitteln von Autoren, die sich kritisch bzw. teilweise negativ mit dem Bundesheer auseinandersetzen", Aufgabe der "militärischen Abwehr" sei. Warum ist es für die Sicherheit Österreichs notwendig, im Rahmen der militärischen Abwehr Journalisten, die ihren Beruf ernsthaft ausüben (sich "kritisch auseinandersetzen"), zu überwachen?


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite