Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 90

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Das wird man als Justizminister doch sagen dürfen! Wenn etwas einen strafrechtlichen Charakter hat, dann wird man doch als Justizminister darüber nachdenken dürfen, was geschehen soll. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Ich bin überzeugt davon, dass dadurch das Vertrauen in die Justiz und in ihren Minister nicht erschüttert worden ist. Dadurch hat es nicht erschüttert werden können. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.54

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen.

Herr Abgeordneter, ich mache Sie darauf aufmerksam, dass es in 5 Minuten 15 Uhr ist, das heißt, dass Sie wahrscheinlich auf Grund Ihrer vorgefassten Redezeit unterbrochen werden.

14.55

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Danke, Herr Präsident. – Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Mein Vorredner hat beschwichtigt, der Justizminister habe von strafrechtlich relevanten Verfehlungen von Abgeordneten gesprochen, und dann wäre ja wohl eine Sanktion angemessen. (Ruf bei den Freiheitlichen: Nachzudenken!) Dann wäre es angemessen, darüber nachzudenken.

Das, was gestern passiert ist, ist etwas ganz anderes. Herr Kollege Ofner, Sie haben offenbar die APA-Aussendungen dazu nicht gelesen. Wenn ein Abgeordneter sich strafrechtliche Verfehlungen zuschulden kommen lässt, dann gibt es derzeit schon die Möglichkeit, ihn entsprechend, sagen wir, zu behandeln.

Bestes Beispiel: letztes Jahr der Kollege Rosenstingl. Er hat sich Verfehlungen zuschulden kommen lassen und wurde daher als Abgeordneter sanktioniert, letztendlich mit dem Verlust des Mandates. Das sollte ja doch die FPÖ als Erste wissen.

Aber was gestern passiert ist, das ist wirklich beispiellos. (Abg. Dr. Ofner: Schön war der Schulterschluss in Kärnten heute!) Der Landeshauptmann von Kärnten verlangt keine Sanktionen, wenn einer einen Betrug oder eine Ehrenbeleidigung begangen hat – dafür gibt es ja jetzt schon Sanktionen –, nein, sondern Sanktionen gegen Volksvertreter, welche den Interessen der Republik zuwiderhandeln, die das Treuegelöbnis verletzt haben. Das ist eine eindeutig politische Motivation. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.) Und Böhmdorfer, unser Justizminister Böhmdorfer sitzt daneben und sagt: Sicherlich ein verfolgenswerter Vorschlag. (Abg. Ing. Westenthaler: Weiter zitieren! Er hat schon noch etwas dazugesagt!)

Ja, ich lasse es mir gefallen, wenn Herr Dr. Böhmdorfer als Parteianwalt von Dr. Haider dort sitzt und darüber wacht, was strafrechtlich relevant sein könnte oder nicht. Aber Sie sind nicht als Parteianwalt dort gesessen, Herr Dr. Böhmdorfer, sondern als Justizminister. Sie sind der eigenen Verleumdungspropaganda auf den Leim gegangen!

Natürlich, wenn die FPÖ Tag für Tag trommelt: Die Staatsfeinde da, die Staatsfeinde dort!, diese Vernaderungspropaganda, die Sie laufen haben, dann glauben Sie eines Tages, das sind tatsächlich Volksverräter, Volksschädlinge oder Staatsfeinde. Und dann muss man doch gegen diese Leute Sanktionen einführen.

Das ist Ihr Staatsverständnis? (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.) Ein Justizminister, der nicht auf den ersten Blick erkennt, dass das die Denkweise eines totalitären Regimes ist, ein solcher Justizminister ist ungeeignet! (Neuerlicher Beifall bei den Grünen und der SPÖ.) Vor 60 Jahren, meine Damen und Herren, gab es entsprechende Paragraphen, und ich empfehle Ihnen, das nachzulesen. Ich zitiere: Wer öffentlich hetzerische oder gehässige Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates oder der NSDAP, über ihre Anordnungen oder die von ihnen geschaffenen Einrichtungen macht, die geeignet sind, das Vertrauen des Volkes zur politischen Führung zu untergraben, wird mit Gefängnis bestraft. (Abg. Ing. Westenthaler: Und Sie vergleichen das?)

Das ist politische Einschüchterung! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.) Wer soll denn über solche Dinge befinden? Das sind politische Dinge, das sind keine strafrechtlich relevanten


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite