Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 103

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Ob dieser Antrag geeignet ist, möchte ich dahingestellt lassen, um der Debatte nicht grundsätzlich vorzugreifen, aber es geht dabei anlassbezogen um die Angriffe gegen die Frau Superintendentin. Es ist mir nicht wohl dabei, wenn der Justizausschuss anlassbezogene Gesetzgebung macht. Ich lehne das in jedem Fall ab!

Gerade dieses heikle Thema aber war uns schon so viel wert, dass wir darüber im Justizausschuss sachlich diskutieren. Es ist aber so, dass kirchliche Würdenträger vor Angriffen bereits jetzt im Gesetz sehr intensiv geschützt sind: Einerseits sind Beleidigungen ein Offizialdelikt nach § 117 Abs. 2 Strafgesetzbuch, das heißt, die Frau Superintendentin muss sich nicht primär selbst wehren, sondern der Staatsanwalt greift, wenn er Verdachtsmomente hat, ein, andererseits sind kirchliche Würdenträger auch geschützt, wenn die Gruppe gemeint ist und nicht eine Person allein.

Wenn es sich um eine Verhetzung handelt, mit der man gar nicht eine Person, nämlich den Würdenträger, treffen will, sondern die ganze Gruppe meint, dann ist heute bereits nach geltender Lehre § 283 anwendbar. Daher ist, wie ich meine, diese Eile nicht geboten, aber da das Thema wichtig ist, haben wir es bereits auf den Terminplan des Justizausschusses genommen.

Ich bitte daher die Opposition, vor dem Einbringen von Fristsetzungsanträgen doch ein bisschen sorgfältiger zu prüfen, was derzeit im Parlament alles läuft. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

15.56

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Stoisits. Gleiche Redezeit. – Bitte.

15.56

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Präsident! Harald Ofner hat seine Rede mit dem Satz beendet: "Politische Kritik darf nicht mit Verhetzung verwechselt werden". – Wie wahr, Herr Kollege Ofner! Genau darum geht es!

Frau Superintendentin Knoll hat sich – um jetzt bei dem Fall zu bleiben, der mehrfach zitiert wurde – in ihrer Eigenschaft als Bürgerin dieses Landes, aber auch in ihrer Funktion als kirchliche Würdenträgerin – die Meinung, die ein Mensch hat, ist ja nicht teilbar – erlaubt, Kritik zu üben – ich füge hinzu: auch politische Kritik – an den Zuständen in diesem Land, an den politischen Zuständen in diesem Land, meine sehr geehrten Damen und Herren. Und was war die Reaktion der Freiheitlichen Partei? – Eine Hetzkampagne in einem Ausmaß und in einer Beispiellosigkeit, die bisher unbekannt war! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist die Art und Weise, wie Freiheitliche auf Kritik, auf politische Kritik in diesem Land reagieren. (Abg. Ing. Westenthaler: Sie tragen auch zur "Deeskalation" bei! "Hetzkampagne"!) Darum: Hundertmal ja zu deinem Satz, Harald Ofner: "Politische Kritik darf nicht mit Verhetzung verwechselt werden." (Beifall bei den Grünen.) Nur: Wenn das ein Freiheitlicher sagt, noch dazu ein hoher Funktionsträger der Freiheitlichen Partei, einer, der in dieser Partei ziemlich weit vorne sitzt, ein ehemaliger Justizminister der Republik, dann ist das alles schon sehr bedenklich, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn das die einzige Stellungnahme ist.

Frau Dr. Fekter – jetzt komme ich auf die Vorsitzende des Justizausschusses, Frau Dr. Fekter, zu sprechen –, ja, es stimmt, dieser Antrag steht auf der Tagesordnung der Sitzung des Justizausschusses von nächster Woche. Ich habe es auch im Präsidialprotokoll gelesen. Aber es steht auch dabei: Es wird beabsichtigt, die Materie einem Unterausschuss zuzuweisen. – Einem Unterausschuss mit anderen Materien, die zwar auch das Strafrecht, aber inhaltlich ganz andere Dinge betreffen.

Nach sicher nicht parteiischer Interpretation des Präsidialprotokolls heißt das nichts anderes als: Schieben wir das auf die lange Bank, so haben wir es aus der Diskussion, können uns aber dem


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