Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 137

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Haller. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte.

18.38

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Nach den, so möchte ich sagen, Kaffeesudlesereien der Grünen, die mich teilweise schon an eine Art von Verfolgungswahn erinnern, möchte ich meinerseits eigentlich nur Folgendes festhalten: Ich finde es außerordentlich bedauerlich, dass nun auch im Bereich der Justiz die politische Diffamierung Platz gegriffen hat, in einem Bereich, in dem sie meines Erachtens nichts zu suchen hat. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Zwischenrufe bei den Grünen.)

Es darf in Österreich anscheinend nun auch im Bereich der Justiz nur von links gesprochen, nur von links gedacht, von rechts aber natürlich nicht gesprochen, nicht einmal angedacht werden! Und da fällt es auch mir schwer, sachlich zu bleiben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich möchte mich nun mit einem Thema beschäftigen, bei dem es bisher relativ viel Übereinstimmung zwischen den im Parlament vertretenen Parteien gegeben hat, und zwar mit dem Bereich der Rechte für Kinder und dem Bereich des Schutzes von Kindern.

Als im Jahre 1990 in Österreich die UN-Konvention ratifiziert wurde, dachte man noch, dass die österreichische Gesetzgebung diese Materie abdeckt. Man hat dann bemerkt, dass das nicht der Fall ist, und man hat sich im Jahre 1992 – damals war ich schon in diesem Hause – einstimmig zu einer Überprüfung dieser Materie entschlossen, die einer Adaptierung des österreichischen Kindschaftsrechtes dienen soll, und zwar in Richtung der Stärkung der Rechte der Kinder.

Es hat dann dazu im Jahre 1993 einen Expertenbericht gegeben. Ich habe diesen heute mitgenommen, ich wollte diesen umfangreichen Bericht dem Herrn Justizminister zeigen. Dieser umfangreiche Bericht und die Arbeiten dazu haben letztlich wieder zu einem gemeinsamen Entschließungsantrag aller fünf damals im Parlament vertretenen Parteien geführt. Dieser Antrag umfasst sechs Seiten, ist sehr ausführlich und hat aus heutiger Sicht gesehen in bestimmten Bereichen eine Änderung gebracht. Aber noch immer harren weite Bereiche einer Erledigung.

Das bezieht sich vor allem auf die gemeinsame Obsorge, zu der wir Freiheitlichen immer gestanden sind und der ich seit vielen, vielen Jahren immer das Wort rede. Die Frage der gemeinsamen Obsorge wurde zwar in einem Kindschaftsrechts-Entwurf in der vergangenen Legislaturperiode in Ansätzen in Angriff genommen, aber ich vertrete schon den Standpunkt, dass man gerade im Hinblick auf die immer höher werdende Scheidungsrate um jedes Elternpaar froh sein müsste, das sich auch nach einer Scheidung zur gemeinsamen Obsorge bekennt. Auch bei Nicht-Ehepaaren, also bei Lebenspartnern, müsste man darüber froh sein und da nicht noch zusätzliche Hindernisse einbauen, wie das im letzten Entwurf angedacht wurde. (Abg. Mag. Prammer: Sie können das, wenn Sie wollen!)

Es ist aber leider der Fall, dass es gerade im Bereich der Scheidungen sehr viele Fälle gibt, bei denen es zu Streitigkeiten kommt, bei denen es zu keiner gemeinsamen Obsorge kommen kann, weil es Sorgerechtsstreitigkeiten gibt, Frau Kollegin Prammer. (Abg. Mag. Prammer: Und da wollen Sie die gemeinsame Obsorge?!) Es gibt sogar Fälle, in denen die Kinder als "Waffe" gebraucht werden und psychische Gewalt an Kindern ausgeübt wird. Oft ist es leider so, dass ein Elternteil im Trennungsfall das Kind an sich reißt und dem anderen Elternteil widerrechtlich die Obsorge entzieht, indem er das Kind an einen anderen Ort bringt, es versteckt hält oder sogar ins Ausland bringt.

Es gibt sogar Rechtsanwälte – ich glaube, das sollte man auch einmal offen sagen –, die das Kind praktisch als "Waffe" gegen den anderen Partner benutzen. Das sind eben jene Fälle, in denen es diese Übereinstimmung nicht gibt, Frau Kollegin Prammer. (Abg. Mag. Prammer: Und dort, wo es Übereinstimmung gibt, geht es heute schon!)


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