Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 138

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Nein, Frau Kollegin Prammer, heute geht es nicht, zumindest nach unserem Dafürhalten nicht. Es kann schon sein, dass es Ihnen genügt, aber uns genügt die derzeitige Gesetzeslage nicht, Frau Ex-Ministerin Prammer! Sie ist nicht befriedigend. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Mag. Prammer: Sie wollen die Frauen in der Abhängigkeit! Das ist Ihr Ziel!)

Die heutige Gesetzeslage ist auch im Bereich der Strafprozessordnung nicht befriedigend. Das Strafrechtsänderungsgesetz 1998 hat wohl Verbesserungen im Bereich des Schutzes gegen Kindesmissbrauch gebracht, aber auch da sind einige wichtige Bereiche offen geblieben. Es ist mir einfach zu wenig, wenn der Strafrahmen für sexuellen Missbrauch sechs Monate beträgt, wenn man weiß, dass die Rückfallquote bei diesen Straftätern bis zu 80 Prozent beträgt.

Es ist mir einfach zu wenig, wenn in solchen Fällen sogar heute noch bedingte Entlassungen ausgesprochen werden. Ich trete auch dafür ein – und folge hier einer Empfehlung der Kinder- und Jugendanwaltschaft –, dass bei Straftätern, wenn es zu Todesfolgen kommt, sogar lebenslange Haftstrafe in Aussicht gestellt wird.

Wenn selbst Kollege Jarolim, der sich ja sonst selten mit den Freiheitlichen auf der gleichen Argumentationsschiene befindet, einmal eine lebenslange Führungsaufsicht dieser Straftäter als diskutabel bezeichnet hat – in Grossbritannien wird das bereits umgesetzt –, dann muss ich fragen: Was steht eigentlich dagegen, dass wir auch diesen Bereich in nächster Zeit in Angriff nehmen?

Ich möchte auch die Anzeigeverpflichtung ausdehnen. Dies ist nicht nur eine Empfehlung der Freiheitlichen, sondern auch zum Beispiel des Oberlandesgerichtes Innsbruck.

Ich denke, wir sollten uns in diesem Bereich wieder um ein gemeinsames Vorgehen bemühen, Frau Kollegin Prammer, damit Kinder eben noch besser als bisher prophylaktisch geschützt, weder psychischem noch physischem Missbrauch ausgesetzt werden, damit wir aber auch die gesetzlichen Maßnahmen für den Tatfall verbessern. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

18.46

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Heinzl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

18.46

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Das vorliegende Justizbudget ist eine herbe Enttäuschung – genauso wie das gesamte Budget, das von dieser Bundesregierung vorgelegt wurde. Es gibt Einsparungen am falschen Platz. Die Einsparungen im Personalbereich, besonders bei den Richtern, erfüllen, wie schon bekannt ist, in erster Linie den Zweck, den Unternehmen Steuergeschenke zu machen (Abg. Haigermoser: Setzen! Nicht genügend!), Großbauern zu begünstigen und Karenzgeld und Familienleistungen auch jenen zu geben, die es nicht brauchen, weil sie ohnehin reich und wohlhabend sind. (Abg. Haigermoser: Beantworten Sie eine Frage: Was ist ein Großbauer und was ist ein Kleinbauer?)

Weil aber durch dieses Budget leider ein schlechteres Funktionieren der Justiz zu erwarten ist, versucht die blau-schwarze Bundesregierung, von dieser Problematik abzulenken, und zwar auch im Bereich der Justiz. (Beifall bei der SPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren! In der Justiz bedeutet Ablenken oft, dass man auf Forderungen, die am Biertisch geäußert werden, eingeht und diese in das Regierungsprogramm schreibt. (Abg. Ing. Westenthaler: Keine Polemik vom Rednerpult aus! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Nichts anderes ist es etwa, wenn gefordert wird, die Möglichkeiten der Einweisung in eine Anstalt für gefährliche Rückfalltäter auch in Bezug auf Vermögensdelikte zu erweitern. Das ist eine Forderung, die sachlich nicht gerechtfertigt ist und von allen Experten abgelehnt wird.


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