Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 28. Sitzung / Seite 71

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Durch die Erhöhung der Rezeptgebühr soll dem stetig ansteigenden Arzneimittelverbrauch Rechnung getragen werden, so die Bundesregierung. Aber die Erhöhung der Rezeptgebühr wird den steigenden Arzneimittelkonsum nicht beeinflussen können. Es ist auch ganz klar, weshalb nicht: Faktum ist, dass die Medikamente von den Ärzten verordnet werden, und die höhere Rezeptgebühr trifft nur jene Patientinnen und Patienten, die diese Medikamente benötigen, die der Arzt ihnen verschreibt.

Laut einer Analyse der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse entfallen auf 20 Prozent der Versicherten rund 80 Prozent der Medikamentenkosten. Dabei handelt es sich im Regelfall um alte und schwer kranke Menschen. Eine Erhöhung der Rezeptgebühr trifft daher wieder nur diese Menschengruppen ganz massiv.

Die geplante Ausweitung der Selbstmedikation, die Sie auch vorschlagen, bringt einen Vorteil für die Pharmaindustrie – na klar, nämlich durch den "hundertprozentigen Selbstbehalt", der Patient trägt ja dann die Kosten zu 100 Prozent selbst.

Auf die Einsparungsmaßnahmen bei den Verwaltungsausgaben, die den Kassen vorgeschrieben werden, möchte ich gar nicht näher eingehen, sondern nur ein Beispiel anführen. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse hat einen Verwaltungskostenanteil von unter 3 Prozent. Nennen Sie mir eine andere Einrichtung, die einen so geringen Verwaltungskostenanteil nachweisen kann!

Im Zusammenhang mit diesem Sparprogramm sind auch die Zahnambulatorien ins Gespräch gekommen; sie sollen eingespart werden. Ich warne Sie davor! Zahnambulatorien sind eine wirklich wichtige Einrichtung. Es ist erfreulich, dass dort seit kurzem beispielsweise auch der festsitzende Zahnersatz angeboten wird.

Herr Staatssekretär Waneck! Sie haben gesagt, das Krankenhaus sei der beliebteste Zweitwohnsitz der Österreicher. – Diese Äußerung ist wirklich eine Verspottung der leidenden und schwer kranken Menschen. (Beifall bei der SPÖ.) Ich glaube, niemand kann so masochistisch veranlagt sein, sich freiwillig ins Krankenhaus zu legen und sich dort womöglich auch noch operieren zu lassen.

Einer APA-Meldung vom 14. April entnehme ich, dass – laut Staatssekretär Waneck – der Krankengeldanspruch grundsätzlich nur mehr 52 Wochen lang bestehen soll. Eine Verlängerung auf 78 Wochen soll nur dann gewährt werden, wenn der Betreffende auf dem Arbeitsmarkt wieder integrierbar ist; unbegrenzten Krankengeldbezug könnte es nur für jene Patienten geben, die so schwer krank sind, dass sie eine beschränkte Lebenserwartung haben. – Was heißt denn das in der Praxis? Wenn jemand einen längeren Krankengeldbezug bewilligt bekommt, dann weiß er, dass er sowieso nicht mehr lange auf dieser Welt sein wird. Also diese Argumentation ist abzulehnen. Im Übrigen hat jeder Mensch von Geburt an sowieso nur eine beschränkte Lebenserwartung.

Alle Menschen in Österreich haben Anspruch auf eine ihrem Bedarf entsprechende, moderne, qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung, auf einen chancengleichen Zugang. – Meine Damen und Herren! Die Politik, wie sie von dieser Regierung vorgeschlagen wird, lehnen wir entschieden ab! (Beifall bei der SPÖ.)

13.23

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Povysil. – Bitte.

13.24

Abgeordnete Dr. Brigitte Povysil (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Argumente, Herr Abgeordneter Dietachmayr, werden nicht wahrer, auch wenn man sie perseverierend immer wieder wiederholt. Mir ist, als ich Ihre Rede gehört habe, zur Fraktion der Sozialdemokraten etwas eingefallen: Ihr Abgeordneter Bruno Kreisky hat einmal in Zeiten, als die ÖVP in Opposition war, zur ÖVP gesagt: Genießen Sie die Opposition! – Darf ich Ihnen hiermit raten: Genießen Sie die Opposition und gesunden Sie


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite