Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 52

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Realität eingeholt werden, meine Damen und Herren! Dann werden Sie sehen, dass sehr wohl der Markt vieles von dem, was Sie heute abgrundtief verteufeln, honoriert. Das werden Sie sehen. (Abg. Edler: Falsche Rede!)

Nun auch ein Wort, meine Damen und Herren, zum Bereich der Hausbesorger. Wissen Sie, was da polemisiert wurde (Abg. Edler: Schafft es ab!), was da an Propaganda, an Angstmacherparolen verbreitet wurde? – Das ist wirklich nicht mehr zu überbieten. Schämen Sie sich! Schämen Sie sich dafür, dass Sie auf dem Rücken der kleinen Leute solche Angstmacherparolen ausgeben. Schämen Sie sich dafür! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es ist haarsträubend, was da alles passiert ist: angefangen vom "Begraben" des Hausbesorgers über die öffentliche Vorführung im Sarg bis hin zur Behauptung, das sei eine Kriegserklärung. Die Wortwahl spricht für sich, und die Aktionen, die Sie gemacht haben, sprechen auch für sich. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vorsitz.)

Ich hoffe wirklich, dass Sie bald eines Besseren belehrt werden, und ich bin mir sicher, dass die Kunden, die Bürger, die Wohnungssuchenden, egal, ob sie in Miete stehen oder Eigentum erwerben wollen, sehr bald ganz klare Verhältnisse vorfinden werden. (Abg. Edler: Was ist mit den "kleinen" Leuten?)

Ich bin mir sicher, dass der Markt und die Bevölkerung das honorieren werden, und ich bin mir sicher, dass all Ihre Angstmacherparolen, die Sie hier verbreiten, Lügen gestraft werden und dass die Realität eine andere sein wird. Unterhalten wir uns bitte in einem Jahr darüber! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.02

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Böhmdorfer. – Bitte.

12.02

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich möchte hier das Wort ergreifen, um Ihnen zu versichern, dass es tatsächlich das Ziel dieser neuen gesetzlichen Regelung ist, die sehr schwierige und schwer lesbare Situation, die wir im Mietrecht vorfinden, umzugestalten, und zwar im Sinne einer Transparentmachung, im Sinne einer Lesbarmachung dieses Gesetzes und auch in dem Sinne, dass dieses Gesetz, wenn es von Laien gelesen wird, einen selbsterklärenden Charakter bekommt. Dem dient zweifellos der Versuch, diesen Dschungel durch das Befristungsrecht radikal zu vereinfachen, übersichtlich zu machen und zu vereinheitlichen.

Es gibt nunmehr – ich muss Ihnen das als ehemaliger Praktiker sagen – einen Fristvertragstyp, der sich wirklich selbst erklärt, für jedermann verständlich ist und auch rechtspolitisch zu begrüßen ist. Dieser Fristvertragstyp gilt für alle Mietverträge und gilt für alle Mietobjekte in gleicher Weise. Für die Unternehmer gibt es aber eine Sonderregelung, weil es für diese keine zeitliche Untergrenze gibt. Für sie wird es zugegebenermaßen ein bisserl schwieriger, weil sie diese Sonderregelung haben, aber das zieht sich durch die gesamte österreichische Rechtsordnung: dass Unternehmer eben weniger schutzwürdig sind und bei ihren Verhandlungen mehr aufpassen müssen.

Der Befristungsabschlag in der Höhe von 25 Prozent dient ebenfalls diesem Ziel der Transparentmachung, der Vereinheitlichung und der Übersichtlichmachung des Gesetzes. Diese 16. Wohnrechtsnovelle seit 1982 reduziert den Normenbestand – bitte, beachten Sie das – und erfüllt damit eine rechtspolitische Forderung, die immer wieder an das Ressort herangetragen wurde und gerade in einem Bereich verwirklicht wird, der besonders schwierig zu regeln ist, weil er – zugegebenermaßen – besonders unübersichtlich ist.

Der Weg vom Hausbesorger zur Hausbetreuung ist nicht eine Umkehr in irgendeine Richtung oder von einer Richtung, sondern ist eine Ergänzung des bisherigen Systems, weil nunmehr


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