Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 54

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Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass die Fachmeinungen, die im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens abgegeben worden sind, eindeutig gezeigt haben, dass diese sehr komplexe Materie des Mietrechtsgesetzes in einer anderen Art und Weise bearbeitet werden sollte, als Sie das gemacht haben! (Abg. Mag. Firlinger: Sie picken sich das heraus, was Sie gerade brauchen, Herr Kollege! Das ist das Problem!)

Hier liegt eine Art Husch-Pfusch-Gesetznovelle vor. Weil diese Materie so komplex ist und weil sie gerade eine der Materien ist, die auch in Juristenkreisen immer wieder als ein Parameter der juristischen Leistungskraft und der Kunst, mit Materien umzugehen, bezeichnet wird, bedarf sie einer besonders sorgsamen und sorgfältigen Bearbeitung.

Sie haben die gesamte Lehre gegen sich und können nicht einfach sagen, das blenden wir aus, das ist ein toller Entwurf. – Das ist übergangen worden. Das haben Sie zu vertreten, und Sie haben zur Kenntnis zu nehmen, dass das Gesetz eindeutig dazu führen wird, dass die Zahl der befristeten Mietverhältnisse steigen wird und dass auch die Erpressbarkeit der einzelnen Mieter größer wird, weil sie einfach zu gewärtigen haben, dass, wenn sie ihre Rechte in Anspruch nehmen, nämlich ihre Rechte auf Überprüfung der Mietzinse, dann einfach die Verlängerung seitens des Vermieters nicht erfolgen wird.

Das ist etwas, was eindeutig eine massive Verschlechterung der Mieterrechte nach sich zieht. Das haben Sie zu vertreten, meine Damen und Herren von der ÖVP, aber auch Sie von der FPÖ, da Sie im Rahmen des Wahlkampfes der Öffentlichkeit immer ganz andere Zielvoraussetzungen dargestellt haben. Da sind Sie komplett umgefallen, das kann ich Ihnen nur sagen.

Bei den Hausbesorgern wird es im Wesentlichen – dazu gibt es auch Studien – zu einer erheblichen Verteuerung der Kosten kommen, weil doch kein Mensch tatsächlich glaubt, dass das dann, wenn man für jede einzelne Tätigkeit statt des Hausbesorgers eine Vielzahl von Handwerkern benötigt, in Summe billiger wird. Wir haben dazu sehr zurückhaltende Berechnungen, die von einer mindestens 23-prozentigen Kostenerhöhung sprechen. Auch Sie kennen diese Berechnungen, weil sie im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens auch vorgelegt worden sind. Sie sind aber nicht darauf eingegangen.

Abgesehen davon glaube ich auch – es gibt dazu auch viele Erkenntnisse im Bereich der Hausbesorgungen –, dass die Abschaffung der Hausbesorger überhaupt keine qualitative Verbesserung für die Mieter herbeiführen wird, sondern genau das Gegenteil bewirken wird.

Sie sollten daher hier nicht so tun, als wäre das ein Fortschritt für die Mieter, und sollten nicht die Hausbesorger gegen die Mieter ausspielen, sondern Sie sollten sagen, wir wollen aus ideologischen Gründen ein Exempel statuieren, und daher müssen die Hausbesorger abgeschafft werden. Und den Mietern spielen wir vor, dass dadurch enorme Vorteile für sie erreicht werden. – Das ist aber nicht der Fall, und das wird auch nicht geschehen.

Nun zur Frage der Eigentumsoption: Ich habe grundsätzlich nichts dagegen, nur die Eigentumsoption darf nicht, so wie es stattfindet, zulasten jener gehen, die Miete bezahlen. Die Mieter zahlen laut Ihrem Modell die so genannte Eigentumsoption, und das kann es wirklich nicht sein.

Ich komme zum Schluss. Das, was Sie uns hier als Mietengesetznovelle, als Verbesserung verkaufen, ist keinesfalls eine solche. Sie ist inhaltlich unsozial, sie ist inhaltlich nicht ausgegoren, und sie zeigt die Handschrift der ÖVP, die wir in der Koalition der letzten Legislaturperioden im Interesse der Mieter eingeschränkt haben. Die ÖVP hat das also nicht mehr gemacht. Es wird sich bereits im Rahmen der nächsten Monate – Jahre braucht man gar nicht dazu – zeigen, dass hier signifikante Verschlechterungen für die Mieter eingeführt werden. Aber dafür wird Ihnen irgendwann die Rechnung präsentiert werden. Ich wünsche Ihnen dazu alles Gute. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Firlinger: Schauen wir uns das einmal an, Herr Kollege!)

12.12

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Khol zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter, beachten Sie § 58 der Geschäftsordnung. – Bitte.


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