Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 62

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Er hat behauptet, die SPÖ habe die Sanktionen immer wieder begrüßt. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens meiner Fraktion darf ich das mit allem Nachdruck zurückweisen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Martin Graf: Ihr habt es nicht "begrüßt", ihr habt es bestellt!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Regierung ist angetreten, das Wohnen zu verbilligen, zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. (Abg. Dr. Fekter: Haben wir gerade! Haben wir gerade!) Wenn man sich diese Regierungsvorlage ansieht, dann muss man diese Thesen tatsächlich auf ihren Echtheits- und Wahrheitsgehalt überprüfen. (Abg. Dr. Fekter: Machen Sie das! Sie werden erfolgreich sein!)

Kollegin Fekter! Diese Reform ist das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben ist. (Abg. Dr. Fekter: Nein!) Lassen Sie mich das mit aller Deutlichkeit festhalten. Ich werde versuchen, das noch im Detail zu begründen.

Kollegin Fekter! Es ist schon richtig, die Sozialdemokratie ist nicht auf dem Modernisierungszug. (Abg. Dr. Fekter: Da schau, das erkennt man!) Wir sind auf dem Zug des Mieterschutzes, und da geht es um Fragen der sozialen Gerechtigkeit und sozialer Kosten. Es geht uns genauso um Fragen der Kostensenkung und Kostendämpfung. Aber mit dieser Regierungsvorlage werden Sie das nicht erreichen.

Ich möchte einige Worte zum Kollegen Tancsits sagen. Kollege Tancsits hat gemeint, der Ablösewucher werde aufhören. – Ich möchte nur daran erinnern, dass der Ablösewucher in erster Linie im privaten Bereich passiert, aber der private Bereich wird durch diese Regierungsvorlage nicht angesprochen.

Das Zweite: Ich habe mitgeschrieben, Kollege Tancsits. Es geht um die Frage der Eigentumsoption. Sie haben gemeint, wo Eigenmittel aufzubringen sind, muss Eigentum erworben werden können.

Herr Kollege Tancsits! Ich meine, Sie sind inkompetent. Sie kennen die Wohnbauförderungsgesetze der Länder nicht. Im Bundesland Salzburg werden seit der Verländerung der Wohnbauförderung kein Baukostenzuschuss und kein Eigenmittelerlag mehr verlangt. (Abg. Dr. Fekter: Aber in Wien schon, in Wien schon, und zwar ganz erheblich!) Meine Frage ist: Haben die Mieter in Salzburg jetzt auch das Recht, Eigentum zu erwerben, oder nicht? – Diese Antwort sind Sie uns bis heute schuldig geblieben.

Was mich besonders bedrückt, ist die Tatsache, dass der private Wohnungssektor von der geplanten Änderung überhaupt nicht betroffen ist. Ich nenne Ihnen nur ein Beispiel: Salzburg ist das Bundesland mit dem höchsten Anteil an Eigentumswohnungen und vermieteten Eigentumswohnungen. Wir haben die höchsten Wohnkosten in Österreich, und die Mieten steigen nach dem Spiegel der Immobilientreuhänder weiter. Sie sind in etwa um 6,9 Prozent gestiegen.

Ich frage Sie: Wie greifen Sie dort ein? Wie schaffen Sie dort billigere Mieten für die Menschen, die in vermieteten Eigentumswohnungen leben müssen? – Darauf gibt Ihre Regierungsvorlage keine Antwort.

Wenn ich mir heute die jungen Menschen auf der Galerie ansehe, sie alle werden einmal eine Wohnung benötigen. Sie werden Makler in Anspruch nehmen und das Maklerhonorar bezahlen müssen. Das Maklerhonorar ist hoch, Kollege Tancsits! Wenn Sie tatsächlich das Wohnen, die Wohnkosten billiger machen wollen, dann lade ich Sie ein, unserem Antrag zuzustimmen, der zum Ziel hat, dass die Honorare der Immobilienmakler gesenkt werden.

Herr Bundesminister Bartenstein! Ich bin Ihnen sehr dankbar dafür, dass ich von Ihnen noch die Anfragebeantwortung zum Budgetbegleitgesetz bekommen habe. Sie behaupten, Sie verbilligen, wir sagen, Sie verteuern. Lassen Sie mich einige interessante Zahlen nennen.

Nach dem Budgetbegleitgesetz müssen Eigentums-Wohnungswerber 1 Prozent der Darlehenssumme als Eintragungsgebühr bezahlen. Wir haben in Österreich – die Zahl stammt aus dem Jahr 1997 – 7 292,8 Millionen Schilling an Bausparkassendarlehen. Wissen Sie, was das


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