Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 61

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einheitlicht. Die Möglichkeit der Befristung auch bei den Geschäftsmieten belebt den Markt, und die Aufhebung des Hausbesorgergesetzes wird eine erhebliche Senkung der Betriebskosten bringen. Wenn jetzt von Seiten der Sozialdemokraten die Privilegien der Hausbesorger weiterhin verteidigt werden, dann muss man den Hintergrund dieser Tatsache ausleuchten.

Den Hausbesorgern ist es in den letzten Jahrzehnten gelungen, ihre Rechte laufend zu erweitern, neue Kosten zu verursachen und die Pflichten immer mehr einzuschränken. Verhandlungen mit den zuständigen Gewerkschaften für ein modernes Hausbesorgerrecht waren weder für die Mieter noch für die Vermieter zielführend. Die Anwesenheitspflicht des Hausbesorgers ist seit langem gefallen, und der glühbirnenwechselnde Hausbesorger ist in den meisten Häusern eine Schimäre und nicht eine Tatsache.

Aufgrund der geringen Entlohnung der Hausbesorger wurde, wie gesagt, die Anwesenheitspflicht abgeschafft. Apropos geringe Entlohnung: Im Jahre 1995 haben Mieterbeschwerden zu Tage gebracht, dass im Schutze der Gemeinde Wien Hausbesorger bis zu 70 000 S verdienen. Am Rennbahnweg putzte ein Hausbesorger mehrere Stiegen mit Hilfe zweier Angestellter, die laut Zeitungsberichten nicht einmal bei der Krankenkasse gemeldet waren. Die Art der Beschäftigung der Mitarbeiter sei korrekt, meinte damals das Rathaus. Es gibt nämlich einen mündlichen Werkvertrag mit diesen Schwarzarbeitern, und die beiden Beschäftigten müssen schon selbst dafür sorgen, dass Finanzamt und Krankenkasse zu ihrem Recht kommen, meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie! Dieser Hausbesorger, Dienstgeber zweier Schwarzarbeiter, hatte aber einen weiteren interessanten Nebenjob. Er war Bezirksvorsteher-Stellvertreter der SPÖ Wien-Donaustadt. (Zwischenruf des Abg. Edler. )  – Soweit zur Glaubwürdigkeit der Hausbesorgerschützer auf der linken Seite des Hauses.

Durch die Aufhebung des § 44 Mietrechtsgesetz ist es nunmehr gewährleistet, dass bei lange aufrechten Mietverhältnissen der Mietzins außer Streit gestellt ist. Dieser Schritt führt zu mehr Rechtssicherheit für Vermieter und Mieter, spart langwierige Ahnenforschung bezüglich der Wohnung über mehrere Jahrhunderte und ist somit für Vermieter und Mieter ein Weg zu mehr Rechtssicherheit.

Abschließend ist nochmals festzuhalten: Diese Novelle ist ein erster Schritt. Die Vereinheitlichung des Miet- und Wohnrechtes ist damit nicht abgeschlossen. Ziel soll ein für Vermieter und Mieter verständliches Wohnrecht sein. Die Regierung hat innerhalb kurzer Zeit den ersten Schritt getan. Die Ersparnisse für die Mieter liegen auf der Hand.

Jetzt ist die Sozialdemokratie am Zug. Senken Sie zum Beispiel in Wien die Wasser- und Abwassergebühren, die Bürgermeister Häupl über die Betriebskosten einen jährlichen Gewinn in der Höhe von 800 Millionen Schilling bringen! Wenn Kollegin Bures von um Wohnungen bettelnden Mietern spricht, so ist bei ihr die Praxis der Gemeinde Wien durchgekommen: Dort will man bettelnde Mieter mit dem richtigen Parteibuch beglücken!

Seit einiger Zeit ist der Mietermarkt kein Ver mietermarkt mehr, und durch diese Marktdrehung werden Vermieter froh sein, wenn sie langfristig vermieten können. Diese Gesetzesnovelle bringt mehr Markt zum Wohl der Mieter und weniger Sozialismus zulasten der Privilegierten. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

12.40

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

12.40

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Minister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Einer meiner Vorredner hat wohl in die unterste Schublade der Märchenkiste gegriffen, und zwar der Klubobmann der ÖVP, der Verfassungsjurist Dr. Andreas Khol. – Ich sehe ihn nicht, offensichtlich sucht er ein weiteres Märchen. (Abg. Dr. Fekter: Er ist in der Präsidiale bei Herrn Präsident Fischer auf Grund eurer schwachen Dringlichen Anfrage!)


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