Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 75

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Familienpolitik Folge leisten. Und Sie haben die Möglichkeit, hier in Österreich Diskriminierungen zu beseitigen, und zwar Diskriminierungen, die nur auf Grund der sexuellen Orientierung passieren – und das ist eine Schande! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich wende mich vor allen Dingen an Sie, meine Damen und Herren von der Volkspartei. Ich appelliere wirklich an Sie: Überdenken Sie, ob man diese Diskriminierungen nicht abschaffen sollte! Was hindert Sie denn daran, über Nacht klüger zu werden? – So hat es ein großer Christdemokrat einmal gesagt, nämlich Konrad Adenauer.

Grundanliegen dieses Gesetzesänderungsantrages ist nur Folgendes: die Beseitigung einer besonderen Form der Diskriminierung von Menschen, die auf Grund ihrer sexuellen Neigung erfolgt. Wenn es jemandem um die Beseitigung von Diskriminierungen geht, das heißt, im Endeffekt um eine gerechtere, um eine humanere Gesellschaft, um die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention – und diese ist im Geiste dieser Gedanken gefasst worden –, um die Einhaltung des Amsterdamer Vertrages oder auch nur allgemein um eine humanere Gesellschaft, dann darf er sich diesen Anträgen, sehr geehrte Damen und Herren, nicht verschließen; seien es nun jene Anträge, die derzeit in einem eigenen Unterausschuss des Justizausschusses behandelt werden, wobei es darum geht, über den § 209 StGB, der schon längst einer Neuregelung bedarf, zu diskutieren, oder andere.

Ich hoffe wirklich, dass Bewegung in diese Debatte kommt, dass nicht Hunderttausende Menschen in diesem Land diskriminiert werden und ihre Liebe (Abg. Mag. Schweitzer: Das habt ihr verhindert!), Herr Schweitzer, nicht leben können. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Der vorliegende Antrag soll aber die zivilrechtliche Materie, den zivilrechtlichen Aspekt der Probleme von homosexuellen Menschen regeln. Dabei ist eine längst fällige Änderung der Zivilprozessordnung vorgesehen. Es geht um das Zeugenentschlagungsrecht. Es ist eine wichtige Maßnahme, dass das nachgebessert wird, wie es auch schon in der Strafprozessordnung im Zuge der letzten Gesetzesänderung beschlossen wurde.

Weiters geht es um Änderungen im Wohnungseigentumsgesetz. Es geht auch um Änderungen im Mietrechtsgesetz sowie um Änderungen bei den Soziaversicherungsgesetzen. Und worum geht es überhaupt allgemein? – Es geht eigentlich um etwas sehr Einfaches: Homosexuelle Lebensgemeinschaften haben derzeit nur einige – unserer Meinung nach noch zu wenige – Rechte.

Es gibt bei heterosexuellen Partnerschaften im Mietrecht das Eintrittsrecht im Todesfall, es gibt im Arbeits- und Sozialrecht gewisse Rechte, wie zum Beispiel die Pflegefreistellung im Krankheitsfall und so weiter. Das Recht auf die gemeinsame Anschaffung einer Eigentumswohnung steht ja leider auch heterosexuellen Paaren noch nicht zu. Aber warum, sehr geehrte Damen und Herren, können wir diese anderen Rechte nicht auch homosexuellen Paaren zugestehen? – Das ist ja überhaupt kein Angriff auf die Ehe. Da will niemand vor den Traualtar. Meine sehr geehrte Damen und Herren! Da wollen Menschen – jawohl Menschen! –, Menschen wie Sie und ich, einfach rechtlich abgesichert werden. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mag. Stoisits. )

Frau Fekter! Sie lesen gerade so angestrengt eine Vorlage. Ich weiß schon, Sie argumentieren immer wieder damit, dass Homosexuelle ja Privatverträge abschließen können. Aber das hat zum Beispiel für einen Vermieter oder für einen Arbeitgeber keine bindende Wirkung; das wissen Sie ja auch. Wenn ein homosexuelles Paar einen Privatvertrag abschließt, dann hat das keine bindende Wirkung. Derzeit sieht es so aus, dass im Mietrecht überhaupt nur von "Lebensgemeinschaften" die Rede ist. Erst vor kurzem hat der Oberste Gerichtshof festgestellt, dass damit explizit nur heterosexuelle Lebensgemeinschaften gemeint sind. Darum sollen wir, müssen wir als Gesetzgeber dafür sorgen, dass in dieser Richtung etwas passiert.

Wir von der SPÖ würden hier einen etwas anderen Weg einschlagen als die Grünen. Anstatt zig einzelne Gesetze zu ändern, gäbe es unserer Ansicht nach eine einfachere Lösung, nämlich eine Gleichstellungsbestimmung im ABGB, wonach unter "Lebensgemeinschaften" sowohl heterosexuelle als auch homosexuelle Lebensgemeinschaften verstanden werden.


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