Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 82

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Spitzenrepräsentanten dieser Bundesregierung unterzeichnet haben, im Sinne der Verantwortung für das Bild, das Österreich nach innen und nach außen abgibt, leisten könnten. Da hätten Sie, Herr Bundesminister, jetzt die Möglichkeit eines Aktes der Wiedergutmachung. Ob Sie sie ergreifen, werden wir heute Nachmittag noch sehen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.04

Präsident Dr. Heinz Fischer: Es liegt ein Abänderungsantrag der Frau Abgeordneten Mag. Stoisits zur Regierungsvorlage 92 der Beilagen vor. Er ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.

14.04

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir haben heute hier eine der wenigen Gesetzesmaterien zu diskutieren, die eigentlich nicht des Schutzes der von ÖVP und FPÖ erzwungenen Aufrechterhaltung der so genannten EU-Sanktionen bedürften, Herr Klubobmann Khol, weil es eines der wenigen Gesetze ist, die sich nicht als Sozialanschlag herausstellen, sondern auf breitem Konsens beruhen.

Nichtsdestoweniger ist das, was Kollegin Stoisits vor mir gesagt hat, natürlich zu berücksichtigen, und ich denke, der Antrag, der bezüglich § 248 StGB eingebracht ist, ist eine Diskussionsgrundlage, mit der wir uns relativ intensiv auseinander setzen müssen, nicht zuletzt deshalb, weil selbst das Justizministerium, namentlich ein Sektionschef, im Zusammenhang mit den Erklärungen des Kärntner Landeshauptmannes den Standpunkt vertreten hat, dass, wenn in letzter Zeit etwas als Verstoß gegen § 248 zu bezeichnen wäre, sodass dieser tatsächlich anzuwenden wäre, dann sei dies die von Landeshauptmann Haider getätigte Erklärung über die Missgeburt, die Österreich als Nation wäre.

Ich glaube, dass es sinnvoll und gut ist, die Bestimmung des § 248 StGB zu diskutieren, meine allerdings, dass es nicht unbedingt notwendig ist, das heute hier abschließend zu behandeln, sondern dass es besser wäre, das in einem weiteren Spektrum anzugehen, um wirklich alle Argumentationen, die dazu in den unterschiedlichsten Richtungen bestehen, auch tatsächlich vorbringen und darauf eingehen zu können.

Zu den Themen selbst werden die weiteren Redner meiner Fraktion Stellung nehmen, ich möchte nur sagen, dass die fahrlässige Krida, der nunmehrige Krida-Tatbestand eine längere Geschichte hat. Im Wesentlichen herrscht Einigkeit darüber, dass dieser Tatbestand, wie er bei Gericht angewendet worden ist, wie er auch in Sachverständigengutachten zum Ausdruck gebracht worden ist, vielfach zu einer massiven Behinderung von Teilen der Wirtschaft geführt hat. Daher ist es gut, dass er aufgehoben wird.

Ich würde mir wünschen, dass man – im Rahmen einer Enquete-Kommission ist ja eine Diskussion über den außergerichtlichen Tatausgleich, die Diversion, geplant – mit der gleichen Großzügigkeit, mit dem gleichen Verständnis und mit der gleichen Menschlichkeit, die diesem Entwurf zugrunde liegt, auch die diversionellen Maßnahmen diskutiert.

Ich muss bei dieser Gelegenheit dem Herrn Bundesminister wieder dafür danken, dass er auf Grund seines sachlichen Zugangs zu diesem Thema das verhindert hat, was Klubobmann Khol eingangs dieser Legislaturperiode gefordert hat, nämlich die Zurückdrängung der Diversion. In diesem Sinne glaube ich, dass wir mit diesen Gesetzesmaterien doch ein Stück weiterkommen. Wir sollten allerdings die Gedanken und die Idee, die dahinter stehen, auch in diese Enquete-Kommission einbringen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.08

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Fekter. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte. (Abg. Schwemlein: Da wird es mir wieder warm ums Herz! – Weitere Zwischenrufe.)


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