Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 83

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14.08

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kollegen! Wir diskutieren hier einige Tagesordnungspunkte unter einem (Abg. Dr. Jarolim: Auf den Dollfuß habe ich vergessen, vielleicht können Sie etwas dazu sagen!), besonders interessant ist natürlich das Internationale Übereinkommen zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge.

Eigentlich gibt es nur einen Fall, an den ich mich erinnere, und das ist Ebergassing. Kollege Einem ist rechtzeitig in den Saal gekommen. – Ebergassing ist ja nie wirklich geklärt worden. Anfangs – ich erinnere mich noch gut daran – war in der "ZiB 1" noch von einem rechten Terroranschlag die Rede (Abg. Schwemlein: Jetzt fangen Sie auch schon zum Verteidigen an!), man hat dann aber in der "ZiB 2" diese Falschmeldung nicht mehr wiederholt, weil man dann schon gewusst hat, dass die Bombenleger, die ja bei diesem Bombenanschlag bedauerlicherweise zu Tode kamen, aus der linken "TATblatt"-Szene kamen. Einer der Verdächtigen ist ja immer noch auf freiem Fuß. Ich hoffe, dass wir heute vielleicht noch Näheres dazu erfahren. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich möchte mich hier aber intensiver mit der Novelle in 146 der Beilagen befassen, nämlich dem Krida-Strafrecht.

Ich habe hier die Insolvenzstatistik des AKV für das erste Quartal 2000. Diese Insolvenzstatistik zeigt einerseits leicht rückläufige Tendenzen im Insolvenzbereich auf, andererseits aber doch ein erschreckendes Bild. Es gab im ersten Quartal, also in den ersten drei Monaten, 27 Ausgleiche, denen 1 338 Konkursverfahren gegenüberstanden, bei denen weniger als die Zwangsausgleichsmasse von 20 Prozent übrig geblieben ist, das heißt 1 338 Konkursverfahren, bei denen fast gar nichts mehr da ist.

Dazu kommen weitere 923 Verfahren, die mangels Masse überhaupt abgewiesen wurden. Das sind also insgesamt 2 288 Insolvenzen.

Überraschend für mich war der hohe Anteil der Privatinsolvenzen laut dieser Statistik, nämlich 836. (Abg. Schwemlein: Was schließen Sie daraus?) Somit ist im Privatbereich ein fast schon genauso hoher Anteil gegeben wie im Unternehmensbereich, und das ist doch sehr erschreckend. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Schwemlein. )

In der Insolvenzstatistik findet sich auch einen Kommentar, der besagt, dass die geringe Veränderung – natürlich positive Veränderung, denn es gibt gegenüber dem Vorjahreszeitraum weniger Insolvenzen – nicht darüber hinwegtäuschen darf, dass nur 27 echte Sanierungsfälle aus dem Insolvenzbereich angefallen sind und dass diesem Faktum insgesamt 2 261 Konkursfälle gegenüberstehen.

Es heißt: Die Ursachen liegen eminent in den mangelhaften betriebswirtschaftlichen Voraussetzungen, verbunden mit zum Teil grob fahrlässigen Krida-Tatbeständen. Das Krebsgeschwür Konkurs kann nicht durch eine Straffreiheit von fahrlässig wirtschaftenden Kridataren therapiert werden, sondern nur durch die Aufrechterhaltung der warnenden Rute im Fenster mit dem grob fahrlässigen Krida-Tatbestand, des einschlägigen Strafrechtes und durch den frühzeitigen Einsatz notwendiger innerbetrieblicher, also betriebswirtschaftlicher Reorganisationsmaßnahmen.

Meine Damen und Herren! Wenn man wohlmeinend ist, kann man sagen, dass das Reorganisationsgesetz dazu führt, dass es eben schon vorher zu Sanierungsmaßnahmen kommt und dass deshalb nur 27 Ausgleiche – das ist in etwa nur 1 Prozent – als Sanierung über den Gerichtsweg offiziell erfolgen.

Das, was mich besonders erschreckt hat, ist der hohe Anteil der Konkurse, die mangels Masse abgewiesen wurden, nämlich 923. Dazu muss man wissen, dass es, wenn mangels Masse abgewiesen wird, auch kein Verfahren gibt. Das heißt: Deckel zu, Akt abgelegt und auch kein Krida-Strafverfahren. Das heißt, diejenigen, die alles beiseite schaffen, kommen irgendwie ungeschoren davon. Aber die, die wirtschaftlichen Misserfolg erleiden, haben unter Umständen ein Krida-Verfahren anhängig. Daher haben wir dieses Gesetz insofern reformiert, als nur mehr der


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