Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 84

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Tatbestand grob fahrlässiges gläubigerschädigendes Verhalten, wenn es also wirklich darum geht, dass jemand seine Gläubiger echt missbraucht, strafbar ist. Wirtschaftlicher Misserfolg soll nicht im Knast enden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Abgeordnete Dr. Fekter, wollten Sie nicht einen Antrag verlesen? – Bitte.

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (fortsetzend): Danke, Herr Präsident, sehr aufmerksam!

Der Herr Präsident hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass ich einen Abänderungsantrag einzubringen habe, nämlich folgenden Vier-Parteien-Antrag:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Jarolim, Dr. Fekter, Dr. Ofner, Mag. Stoisits und Kollegen

Die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung geändert werden (92 der Beilagen) in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:

Art. III Abs. 1 lautet:

"(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. August 2000 in Kraft"

*****

Es geht darum, dass die Änderungen des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung mit 1. August 2000 in Kraft treten sollen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.14

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Ofner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

14.15

Abgeordneter Dr. Harald Ofner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich habe nicht vor, mich mit den beiden Anträgen mit internationalem Hintergrund zu befassen, sondern lediglich in wenigen Sätzen mit der Neuregelung der Krida-Problematik, dann auch mit meiner Vorrednerin, der Frau Abgeordneten Stoisits, und mit dem, was sie uns heute hier dargetan hat.

Zunächst zur Problematik der Krida: Von diesem Rednerpult aus haben sich etliche, darunter auch ich, viele Jahre hindurch bemüht, zu einer den Anforderungen unserer Zeit entsprechenden Regelung zu gelangen. Erfreulicherweise ist es sehr rasch nach dem Arbeitsbeginn der neuen Bundesregierung dazu gekommen, dass wir von der fahrlässigen Krida, wie sie bisher das Feld beherrscht hat, weggekommen sind.

Tatsächlich ist es so, dass wir in Österreich, wenn ich es richtig mitbekommen habe, im Jahr zirka 15 000 Verfahren nach dem Paragraphen der fahrlässigen Krida gehabt haben. Sehr häufig ist es so gewesen, dass junge, unternehmensbereite Menschen all jenen geglaubt haben, die ihnen eingeredet haben, in Österreich gebe es zu wenige Selbständige, man müsse sich selbständig machen, und wenn einem das Geld dazu fehle, müsse man sich einen Kredit aufnehmen. Und kaum ist das schief gegangen, wie es häufig nicht anders zu erwarten war, haben sich die Betreffenden vor dem Strafrichter wiedergefunden.


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