Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 101

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tet haben. (Abg. Ing. Westenthaler: Ja, so bin ich!) Herr Kollege Khol hat uns zugemutet, dass der Präsident darüber bestimmt, was zulässig ist und was nicht zulässig ist. (Abg. Dr. Khol: Das tut er ja laufend!)  – Nein, das ist ein Zensurversuch, Herr Kollege Khol, und das sollten Sie nicht wiederholen. Ich bin dankbar, dass es heute diese Präsidiale gegeben hat. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Sie zensurieren jetzt! Ist Ihnen nicht aufgefallen, dass Sie jetzt zensurieren?)

Ich empfehle Ihnen dringend, den Kommentar von Herrn Zögernitz, bekanntlich Klubdirektor der ÖVP, zu § 91 der Geschäftsordnung nachzulesen, in dem eindeutig festgehalten ist, dass es kein Recht des Präsidenten gibt, in irgendeiner Weise Zensur auszuüben und darüber zu entscheiden, was zulässig ist und was nicht zulässig ist. (Abg. Dr. Khol: Erinnern Sie sich an Wabl? "Kriegsminister"! Ist nicht zugelassen worden!)  – Ich erinnere mich an gar nichts, ich halte mich an die Geschäftsordnung. (Abg. Haigermoser: Das kann ich mir vorstellen!)

Eine Dringliche Anfrage ist nichts anderes – Herr Kollege, wenn Sie das vielleicht auch bei Gelegenheit nachlesen; auch ich musste das nachlesen, denn ich weiß das nicht auswendig, das gebe ich gerne zu – als eine schriftliche Anfrage, die außerdem zur Dringlichen erklärt wird. Dafür gelten die Regeln für die schriftliche Anfrage, bei denen der Präsident nicht sagen kann: Das ist ein Blödsinn – das dürft ihr nicht fragen! Das ist gut – das dürft ihr fragen! Das ist besonders spannend – bitte noch einmal fragen! (Heiterkeit bei den Grünen und der SPÖ.)

Das geht nicht! Aber genau das haben Sie heute versucht. (Zwischenruf des Abg. Haigermoser. ) Ich muss ausdrücklich hinzufügen, dass das nichts mit der Vorsitzführung von Präsident Fischer, dem ich in diesen Angelegenheiten voll vertraue, zu tun hat, sondern das ist eine grundsätzliche Frage und es betrifft jeden Präsidenten, ganz egal, wie er heißt.

Das haben Sie, Herr Dr. Khol, heute versucht. Was mich ein bisschen irritiert und auch interessiert, haben Sie heute nicht erklärt. Wenn die Anfrage nämlich eh, wie Sie behauptet haben, so lächerlich und so unsinnig ist und keinerlei inhaltliche Berechtigung hat (Abg. Ing. Westenthaler: Nehmen Sie das ernst?)  – ich möchte dazu gar nicht Stellung nehmen, Sie haben das behauptet –, erhebt sich die Frage: Warum nehmen Sie das nicht einfach mit Gelassenheit hin und antworten eben in entsprechender Form (Abg. Ing. Westenthaler: Weil man so eine Chance nicht auslassen kann!), anstatt zu versuchen, eine Dringliche Anfrage der Sozialdemokraten im Keim zu ersticken beziehungsweise abzudrehen? Das ist kein guter Parlamentarismus, Herr Kollege Khol! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich wiederhole jetzt nicht im Einzelnen, was die Geschäftsordnung in § 91, § 90 und so weiter dazu besagt. Meines Erachtens sind die allermeisten Fragen eindeutig zulässig. Die Fragen 4, 6 und 8 betreffen den Ressortbereich der Ministerin, das ist in der Präsidiale auch konsensual festgestellt worden. Bei den anderen Fragen kann man darüber streiten, aber wie wir alle wissen, ist die Frau Ministerin für Sport und so weiter gleichzeitig Vizekanzlerin, und als solche hat sie ein ganz anderes Gewicht als jeder andere Minister. (Abg. Haigermoser: Das ist richtig!) Ähnliche Fragen könnte man an den Bundeskanzler stellen, da hätte keiner von uns gesagt, dass das unzulässig ist – weil nicht sein Ressort betreffend. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Ing. Westenthaler: Herr Professor! Ab heute darf man alle Fragen stellen!)

Bei der Vizekanzlerin muss das wohl auch zulässig sein, insbesondere deshalb, weil es nicht ganz so ist, wie Herr Westenthaler das behauptet hat, aber das ist eine Frage der inhaltlichen Auseinandersetzung. Sie sagen: Das ist alles ein Blödsinn, kein Mensch denkt daran, alles irreal – "virtuell" haben Sie gesagt – und so weiter. Es gibt aber genügend Zeitungsberichte darüber, was im Finanzministerium ausgebrütet wird. (Abg. Ing. Westenthaler: Sie glauben ja auch nicht alles, was in der Zeitung steht!)  – Ich glaube nicht alles, was in der Zeitung steht, aber dass es dort gestanden ist und von vermutlich wohl recherchierenden Journalisten stammt, können Sie nicht bestreiten. Daher darf man ja wohl die Fragen stellen! Was die Frau Vizekanzlerin dann darauf antwortet, ist eine andere Geschichte – auf diese Antworten bin ich ohnehin gespannt.

Abgesehen davon war es in der Präsidiale ganz spannend zu hören, ob es zulässig sei, das Abstimmungsverhalten im Ministerrat abzufragen. Niemand anderer als Kollege Haider hat das


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