Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 149

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Noch einmal: Man kann über die Buchpreisbindung als Instrument, als ökonomisches Instrument für die nächsten 15 bis 20 Jahre durchaus diskutieren, aber ich halte absolut nichts davon, für einzelne Unternehmen einzelne begünstigende gesetzliche Regelungen zu machen, die verfassungsrechtlich nicht haltbar sind. (Beifall bei den Grünen.)

Ich schätze das Unternehmen Libro, ich schätze Herrn Rettberg, ich schätze auch Herrn Lederer, halte aber nichts davon, wenn ein SPÖ-Kultursprecher schamlos die Interessen eines Unternehmens vertritt. Ich war enttäuscht, dass das auf so offensive Art geschehen ist. Ich erwarte mir jetzt von den Regierungsparteien, dass dieser Abänderungsantrag kommt.

Wenn dieser eingebracht wird, können wir der Gesetzesvorlage zustimmen und zumindest für die nächsten fünf Jahre in Österreich ein ökonomisches Instrument zur Anwendung bringen, das unter Umständen das, was sich Verleger, Autoren und kleine Buchhandlungen wünschen, gewährleistet. Ich möchte allerdings für die nächsten Jahre eine neue Lösung und weiter gehende Schritte diskutieren. Ich glaube, dass es mit diesem Schritt nicht getan ist und dass weitere offensive, sehr innovative Alternativen notwendig sein werden, um Vielfalt und Qualität, um das Kulturgut Buch in Österreich für die nächsten Jahre in der ganzen Breite flächendeckend erhalten zu können. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

18.31

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Cap. – Bitte.

18.31

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich sehe keinen Sinn darin, eine Regelung zu beschließen, die nach dezidierter Aussage des Verfassungsexperten im Kulturausschuss letztlich gleichheitswidrig, verfassungswidrig und dann auch inländerdiskriminierend sein wird, wenn es tatsächlich doch noch zur Buchpreisbindung beim nationalen Internethandel kommt.

Die Argumentation des Verfassungsexperten war, dass die nationalen Internetbuchhändler gegenüber den ausländischen Internetbuchhändlern diskriminiert werden. Das ist Faktum eins. Faktum zwei ist aber, dass, wenn diese Regelung doch noch kommen sollte – ich höre, es soll seitens der beiden Regierungsfraktionen einen neuen Abänderungsantrag geben –, das dann auch zu einer Differenzierung zwischen finanzstarken Internetbuchhändlern und finanzschwachen Internetbuchhändlern führt.

Jetzt weiß ich schon, dass das im Moment nur 1 bis 2 Prozent Marktanteil betrifft, aber das wird sich in den nächsten Jahren ziemlich rasch nach oben entwickeln. Wer diese Regelung hineinbringt, begünstigt die finanzstarken Internetbuchhändler. Das heißt, letztlich sagen einige, diese Bestimmung muss deswegen hinein, damit – nennen wir es beim Namen – Libro über die Buchpreisbindung für den nationalen Internethandel nicht bevorteilt wird, obwohl genau diese Bestimmung zu einer Bevorteilung von Libro führt. (Abg. Dr. Khol: Nein! Nein! Nicht wirklich!)

Das ist in Wirklichkeit das Interessante dabei, weil es für Libro als finanzstarkem Internethändler – es gibt mittlerweile auch schon einige andere Großbuchhändler – die Möglichkeit gibt, ins Ausland auszuweichen und von dort den Internetbuchhandel grenzüberschreitend zu organisieren. (Abg. Dr. Khol: Eben nicht! Nein!) – Eben schon. Das ist gemäß den Wettbewerbsbestimmungen der EU absolut geschützt und möglich, und es ist auch ein Rosstäuschertrick, wenn dann noch seitens der beiden Regierungsfraktionen darauf hingewiesen wird, Deutschland und Frankreich hätten Überlegungen angestellt, auch eine grenzüberschreitende Regelung beim Internetbuchhandel einzuführen – abgesehen davon, dass das nur das Europäische Parlament ist, und zweitens ist das völlig fern der Realität, wie das im Moment in der Kommission und sonst überall diskutiert wird.

Das heißt, wir machen nichts anderes – wohl wissend, dass es diesen grenzüberschreitenden Internetbuchhandel gibt und geben wird –, als die nationalen Internetbuchhändler auch noch bewusst zu benachteiligen, nämlich die Finanzschwachen, die Kleinen, die vielleicht gerade noch die dafür notwendigen Investitionen tätigen können. Das ist eine Regelung gegen die kleinen und mittleren Buchhandlungen angesichts der Perspektive, dass sie auf Internet umstellen. Ob


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