Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 178

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Besonders tragisch ist es, wenn es sich bei den Opfern um Kinder handelt. In der burgenländischen Gemeinde Gols starb ja vor kurzem ein fünfjähriger Bub aus Afghanistan an einem Herzleiden. Die Untersuchungen sind bereits im Gange, wir werden sehen, was dabei herauskommt. Er war gemäß dem gelinderen Mittel untergebracht, das heißt, die Unterbringung erfolgt in Gasthöfen anstatt in der Schubhaft. Und dieses Beispiel steht stellvertretend dafür, wie unausgereift das bestehende System ist, ein System, das das Strafen in den Vordergrund stellt und nicht die Hilfestellung, die sehr, sehr wichtig dabei wäre!

Noch ein weiteres wichtiges Thema möchte ich ansprechen, nämlich den Frauen- und Mädchenhandel. Jährlich werden rund 500 000 Frauen und Mädchen im europäischen Raum zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung mit falschen Versprechungen wie Arbeits- oder Heiratsangeboten in EU-Länder gelockt oder mit Gewalt verschleppt. Der Frauenhandel ist für das organisierte Verbrechen äußerst lukrativ, aber im Gegensatz zum Drogenhandel viel weniger riskant. Vor allem gibt es bei Drogenhandel eine Strafdrohung bis zu über zehn Jahren, die Höchststrafe für Frauenhandel ist jedoch mit nur zwei Jahren festgesetzt. Und auch da sollte man über das Strafausmaß sprechen. (Beifall bei der SPÖ.)

Dies kann natürlich keine wirksame Maßnahme zur Bekämpfung der Schlepperei sein, da damit ausschließlich die Symptome und nicht die gesellschaftlichen Ursachen bekämpft werden. Wichtig wäre vielmehr, mehr Augenmerk auf die Vorbeugung zu legen und die Verfahren effektiver zu gestalten. So wären beispielsweise Informationsaktionen in den Herkunftsländern der Schlepperopfer eine sinnvolle Vorbeugungsmaßnahme. Aber auch die wirtschaftliche Unterstützung der betroffenen Länder darf dabei nicht vergessen werden. Letztendlich bedeutet dies, dass ernst gemeinte Kriminalitätsbekämpfung auch die Bekämpfung der sozialen und gesellschaftlichen Wurzeln in Angriff nehmen muss.

Ich habe den Tod des kleinen Flüchtlingskindes erwähnt, welcher Erschütterung in weiten Teilen der Bevölkerung ausgelöst hat. Ob und welches Fehlverhalten zum tragischen Tod des Kindes beigetragen hat, soll untersucht werden, und es soll nicht vor Abschluss der Untersuchungen möglicherweise unberechtigte Vorverurteilungen geben.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Posch, Mag. Prammer, Mag. Plank und Genossen betreffend den tragischen Tod eines Flüchtlingskindes im Burgenland

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert,

in seinem Zuständigkeitsbereich jene Maßnahmen zu setzen, die zu einer lückenlosen Aufklärung des tragischen Vorfalles (Tod des Hamid S.) beitragen,

Maßnahmen zu setzen, die die bestmögliche Zusammenarbeit von Sozialarbeitern, Sicherheitsorganen und Flüchtlingshilfsorganisationen bei der Betreuung von Flüchtlingen sicherstellen,

Maßnahmen in die Wege zu leiten, die die medizinische Versorgung von Flüchtlingen verbessern,

Maßnahmen zu setzen, die eine bessere Kontrolle der (bezahlten!) Quartiergeber im Hinblick auf die einschlägigen Bestimmungen und die Menschlichkeit und eine bessere Kontaktaufnahme der Quartiergeber mit den Flüchtlingen sicherstellen,

dem Nationalrat oder dem Menschenrechtsausschuss bis Jahresende einen Bericht über die im Gegenstand getroffenen Maßnahmen zu geben.

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