Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 179

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Ich danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

20.40

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Posch, Mag. Prammer und Mag. Plank ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Donabauer zu Wort gemeldet. Beginnen Sie bitte mit der Wiedergabe der Behauptung.

20.40

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Frau Kollegin Pfeffer hat gemeint, dass sie gegen die Erntehelfer nichts hat. – Das ehrt Sie, gnädige Frau! Sie haben aber behauptet, dass das Kontingent um das Vierfache erhöht wird. Das ist unrichtig. Richtig ist vielmehr, dass der Begriff "Erntehelfer" neu eingeführt wird. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Ironische Heiterkeit und Zwischenrufe bei der SPÖ.)

20.40

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Puttinger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte. (Abg. Silhavy: Oje, oje! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

20.41

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Puttinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich darf mich auch mit jenem Abänderungsantrag beschäftigen, der die §§ 9 und 18 des Fremdengesetzes verändert. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die Bestimmungen über das Arbeitskräftepotential den Anforderungen der Wirtschaft, des Fremdenverkehrs und der Landwirtschaft einfach nicht Genüge getan haben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Grundsätzlich gilt einmal festzustellen, dass durch die Novellierung des § 9 des Fremdengesetzes zwei völlig unterschiedliche Arbeitskräfte-Stati eingeführt werden. Es ist einfach völlig unrichtig, einfach nur von den Saisoniers oder nur von jenen Kräften zu sprechen, deren Arbeitsverhältnis letztlich im § 9 geregelt ist. Der § 9 Abs. 1 regelt die so genannten Saisoniers, die wir ja schon immer gehabt haben, und der § 9 Abs. 1a erläutert den neu geschaffenen Erntehelfer-Status.

In diesem Zusammenhang muss man auf die Bemerkungen der Frau Kollegin Dr. Petrovic und natürlich auch des Herrn Kollegen Dietachmayr eingehen. Es gab zum Beispiel die Behauptung, Erntehelfer würden zu Billigarbeitskräften degradiert. Und Frau Kollegin Petrovic hat behauptet, von der Regierung würde bewusst Lohndumping betrieben – zum Profit für die österreichische Wirtschaft und letzten Endes auch für den Bund. Das möchte ich entschieden zurückweisen!

Ich denke, Sie alle wissen, dass die Erntehelfer ja nur kurzfristig, oft nur für Stunden in Österreich sind, dass sie schnell einsetzbar sind, dass sie oftmals über Nacht zu Hause sind und dass sie durch Österreicher einfach nicht ersetzbar sind. (Abg. Leikam: Billig und schnell wieder weg!) Sie sind in Österreich zwar versichert, unfallversichert, sozialversichert, aber denken Sie bitte über eines nach: Wie könnte dieser Erntehelfer überhaupt irgendwann einen Pensionsanspruch haben?

Sie wissen doch ganz genau, dass der minimale Beitragsmonatssatz 60 Monate ist, und diese 60 Monate kommen ja auch nur dann zur Geltung, wenn ein Fall von Invalidität auftritt. Sonst braucht man 180 Monate. Rechnen Sie sich das einmal durch! Die 60 Monate sind alleine 40 Jahre als Erntehelfer. Also wenn Sie solche Sachen behaupten, wie Sie das machen, dann finde ich das wirklich ein bisschen komisch! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Silhavy: Sklaven! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)


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