Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 182

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20.51

Abgeordneter Karl Freund (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Auch ich möchte mich in meinem Redebeitrag mit dem § 9 des Fremdengesetzes befassen, weil erstmals in diesem Gesetz die Erntehelfer für die Arbeit in der Land- und Forstwirtschaft ausdrücklich erwähnt werden.

Es geht um 7 000 Arbeitnehmer, die bis maximal sechs Wochen lang beschäftigt werden können, wobei eine flexible Gestaltungsmöglichkeit gewährleistet ist. Die Abwicklung erfolgt über das Arbeitsmarktservice. (Demonstrativer Beifall des Abg. Dolinschek.  – Abg. Öllinger: Der Bauernbund! Der Bauernbund holt die Erntehelfer ins Land! – Heiterkeit bei den Grünen.)

Im gültigen Reisedokument wird ein Sichtvermerk angebracht. Dadurch bekommen diese Arbeitnehmer zur Beschäftigungsbewilligung auch die Aufenthaltserlaubnis, und sie halten sich für die Dauer ihrer Tätigkeit ganz legal in Österreich auf. Wir schaffen es damit, einen lang bestehenden Schwarzarbeitsbereich in eine legale Form zu bringen.

Nicht nur die 1 500 Arbeiter in Oberösterreich – wenn ich das aus oberösterreichischer Sicht sagen darf – verdienen eine entsprechende Behandlung. Nur mit seriösem und sauberem Auftreten nach außen kann man Erfolg haben. Dazu gehört auch eine der anstrengenden Arbeit auf einem Bauernhof entsprechende Unterbringung, denn der gute menschliche Umgang mit Saisonarbeitern hat für uns immer oberstes Prinzip zu sein. (Beifall bei der ÖVP.)

Absolut unverständlich ist für mich die Feststellung der Arbeiterkammer, dass die von uns gewählte Vorgangsweise für den Einsatz von 7 000 Erntehelfern kontraproduktiv sei. Auch die Haltung der Opposition ist mir unverständlich. Es ist zum Beispiel auch die Arbeiterkammer, die immer wieder sagt, dass die Quoten nicht ausgeschöpft werden und dadurch keine Notwendigkeit bestehe, ausländische Arbeitskräfte als Saisonarbeiter nach Österreich zu holen.

Tatsache ist, dass das System der Saisonarbeitskräfte nur dann aufrecht erhalten werden kann, wenn auch genügend Spielraum vorhanden ist. Wenn die Quote voll ausgeschöpft ist, dann steht das System bereits an seiner Grenze und kann nicht weiter beansprucht werden. Für diese kurzfristige Politik sind wir nicht zu haben, meine sehr geschätzten Damen und Herren von der Opposition! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Man stelle sich dies einmal in der Praxis vor! Als Praktiker weiß ich, dass ganze Ernten dadurch verloren gehen können! Man muss nüchtern feststellen, dass die Arbeit liegen bleibt und die Ernte nicht eingebracht werden kann, wenn nicht genügend Erntehelfer zur Verfügung stehen. Die oberösterreichischen Gemüsebauern stellen da sicherlich keinen Einzelfall dar.

Geschätzte Frau Abgeordnete Jäger! Sie treten hier gegen den Einsatz dieser Erntehelfer auf. Fragen Sie einmal die Bauern in Ihrem Bezirk, wie wichtig es ist, dass ihnen Erntehelfer zur Verfügung stehen! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Silhavy: ... Ausbeuter!) Natürlich gehört es auch dazu, dass auf den Einzelfall abgestellte Bewilligungen die notwendige Flexibilität garantieren.

Es freut mich sehr, dass mir von den Vertretern und von den Verantwortlichen in den Kammern berichtet wird, wie notwendig die heute zu beschließende Regelung ist – notwendig für die Arbeit, und ich glaube, darauf kommt es an, denn bei der Ernte muss der Bauer schnell und flexibel sein.

Wenn die Opposition kommt, billige Polemik betreibt und behauptet, die Erntehelfer in Österreich nehmen den Österreicherinnen und Österreichern die Arbeitsplätze weg, so muss dem entgegengehalten werden, dass der Arbeitsmarkt der Land- und Forstwirtschaft im Inland speziell für die Österreicherinnen und Österreicher überhaupt nicht existent ist. Und wenn die Opposition mit ausländischen Billigstarbeitskräften argumentiert, so sieht man daraus schon die Wertigkeit, mit der sie diese Arbeitnehmer qualifiziert – oder sollte ich besser sagen dis qualifiziert? (Abg. Dr. Lichtenberger: Das ist leider Realität!)


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