Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 186

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scharf ab! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Partik-Pablé: Das wird wohl noch erlaubt sein! – Abg. Haigermoser: Das ist Gesinnungsterror Ihrerseits!)  – Ihre Zwischenrufe sind ein Offenbarungseid Ihrer Gesinnung!

Die Caritas fühlt sich der Heiligen Schrift verpflichtet, und was dort steht, ist sehr eindeutig. Dort wird jenen Segen verheißen, die helfen, und es heißt – ich zitiere –:

"Denn ich war hungrig, und ihr habt mir zu essen gegeben. Ich war durstig, und ihr habt mir zu trinken gegeben. Ich war fremd, und ihr habt mich bei euch aufgenommen. Ich war nackt, und ihr habt mir Kleidung gegeben. Ich war krank, und ihr habt für mich gesorgt. Ich war im Gefängnis, und ihr habt mich besucht."

Die Caritas verlangt für ihre Arbeit, für Mitmenschlichkeit und Hilfe kein Leumundszeugnis. Sie betreibt keine erweiterte Gefahrenerforschung, und sie hilft, indem sie hier auf Erden versucht, das Wort der Heiligen Schrift umzusetzen. Und wenn Sie damit beginnen, auch diese Institution zu kriminalisieren, dann geht das genau in die Richtung von Gesinnungsstrafrecht und der Verunmöglichung der Tätigkeit dieser wichtigen Hilfsorganisation!

Ich gebe vor allem der ÖVP – ich weiß nicht, ob Sie bei der Rede des Abgeordneten Mainoni anwesend waren – zu bedenken, in welche Richtung Sie jetzt unterwegs sind! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

21.09

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fremdengesetz 1997 und das Strafgesetzbuch geändert werden, in 116 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Schlögl und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über die vom Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Schlögl und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der die Streichung der Ziffern 1 bis 7 im Artikel I sowie eine sich daraus ergebende Änderung der Ziffernbezeichnung zum Inhalt hat. (Abg. Dr. Khol  – auf den leeren Platz des Abg. Dr. Gusenbauer weisend –: Der Gusenbauer ist nicht dafür!)

Wer hiefür eintritt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.


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